Unterläuft einem Arzt ein schwerer Behandlungsfehler mit Todesfolge, so muss er sowohl eine Geldstrafe bezahlen (hier in Höhe von 7.000 ) als auch einen Verweis durch die Ärztekammer hinnehmen. Im konkreten Fall hatte der Mediziner während eines Wochenenddienstes in England einem Patienten eine zu hohe Dosis Diamorphin (Heroin) verabreicht, worauf dieser starb. Außerdem deutete er bei zwei weiteren Patientinnen Symptome falsch und ließ sie nicht - wie erforderlich - in eine Klinik einliefern. (Strafrechtlich wurde er bereits zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten auf Bewährung verurteilt.). Der Arzt habe in allen drei Fällen gegen elementare ärztliche Grundsätze verstoßen und dabei den Tod eines Patienten fahrlässig verursacht. Allerdings wurde ihm zugute gehalten, dass er in fast 30 Jahren ärztlicher Tätigkeit berufsrechtlich nicht aufgefallen war und außerdem den tödlichen Behandlungsfehler eingeräumt und den aufrichtigen Versuch unternommen hatte, sich bei den Hinterbliebenen für sein fahrlässiges Fehlverhalten zu entschuldigen. Deswegen seien keine weiterführenden Sanktionen für seine Berufsvergehen auszusprechen. (VwG Münster, 14 K 791/10)
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