Asyl für iranische Christen

Rechtsgebiete: Ausländerrecht & Asylrecht, Verwaltungsrecht
Rechtstipp vom 09.02.2010

In einem von RA Sprung betreuten Fall hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mit Bescheid vom 03.02.2010 die Asylanerkennung für einen Iraner beschlossen, der in Deutschland zum Christentum übergetreten war. Im Iran werden „Konvertiten" (vom Islam „Abgefallene" und zum Christentum bekehrte ehemalige Moslems) mit der Todesstrafe, zumindest aber mit willkürlicher Behandlung, Folter und Inhaftierung bedroht. Dies ist mittlerweile auch durch das Bundesamt in Fällen anerkannt, in denen individuell der Glaubenswechsel plausibel dargestellt wurde. Dabei ist zu beachten, dass eine Asylanerkennung auch möglich ist, wenn ein erster Asylantrag (beispielsweise vor vielen Jahren) zunächst abgelehnt wurde. Wichtig ist, dass innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis von „neuen Umständen" (also zum Beispiel christliche Taufe) ein sogenannter „Asylfolgeantrag" wirksam gestellt wird.


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