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Auch betrunkener Radfahrer muss zur MPU

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

[image]Nach den Vorschriften der Fahrerlaubnisverordnung muss ein betrunkener Fahrzeugführer ab 1,6 Promille mit weitreichenden Folgen rechnen. Dann nämlich steht der sogenannte „Idiotentest" an, die medizinisch-psychologische Begutachtung (MPU). Wer aber denkt, dies gilt nur für motorisierte Fahrzeuge, der irrt gewaltig. Denn das Verwaltungsgericht Gießen hat entschieden, dass dies auch für Radfahrer gilt. Darüber hinaus urteilten die Richter in Gießen, dass einem Fahrradfahrer, der sich gegen die MPU verweigert, sogar die Nutzung des Fahrrades im öffentlichen Straßenverkehr untersagt werden kann.

In dem Fall vor dem Verwaltungsgericht klagte ein Mann, der von einer Polizeistreife angehalten wurde, da er mit dem Fahrrad Schlangenlinien fuhr. Bei der anschließenden Untersuchung wurde bei dem Mann, der keinen Führerschein besaß, ein Blutalkoholgehalt von 1,75 Promille festgestellt. Daraufhin wurde der Mann von der Fahrerlaubnisbehörde zum sogenannten „Idiotentest" bestellt. Der Mann argumentierte, dass dies unverhältnismäßig und für ihn nicht finanzierbar sei. Die Behörde verhängte daraufhin ein Fahrverbot für fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge gegen den Mann. Daraufhin reichte der Mann Klage ein, dass aus seiner Sicht eine einmalige Trunkenheitsfahrt dieses Vorgehen nicht rechtfertige und die Kosten für eine MPU in keinem Verhältnis zu dem Nutzen stehe, den er vom Fahrradfahren habe. Dieser Begründung folgten die Richter nicht.

(VG Gießen, Urteil v. 26.04.2010, Az.:6 L 663/10)

Foto(s): ©iStockphoto.com

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