Auch ein Schreiben der Credicon Ltd. wegen eines Verstoßes gegen das Persönlichkeitsrecht erhalten?

  • 2 Minuten Lesezeit

Mir liegt hier in der Kanzlei aktuell ein Schreiben mit einer „Meldung über einen Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht“ der Credicon Ltd zur Prüfung vor. Wenn Sie auch ein solches Schreiben erhalten haben, dann stehe ich Ihnen gern für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu dem hier aktuell vorliegenden Schreiben:

In dem hier aktuell vorliegenden Schreiben wird zunächst ausgeführt, dass freiberufliche Mitarbeiter der Credicon Ltd Rechtsverstöße im Internet melden würden. Sodann wird darauf hingewiesen, dass die Webseite des Angeschriebenen unter dem Einsatz von Google Analtytics überwacht werde. Jedoch sei das von dem Angeschriebenen verwendete System nicht anonymisiert, es fehle im Quellcode der Zusatz „anonymizeIp“ in der IP-Maske. Durch das ungeschützte System würden die Daten von Besuchern durch Dritte ohne persönliche Einwilligung ausgewertet und kommerziell genutzt werden können. Mit dem Schreiben weise man auf den Verstoß hin und sei bereit, eine außergerichtliche Entschädigung in Höhe von 349,00 Euro zu akzeptieren. 

In diesem Zusammenhang wird eine Zahlungsfrist von sieben Tagen gesetzt. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass kein weiterer Vergleichsvorschlag erfolgen werde. 

Meine Einschätzung:

Wie sich aus Berichten über gleichlautende Schreiben im Internet ergibt, handelt es sich bei dem hier aktuell vorliegenden Schreiben offenbar um ein Standard-Schreiben. Die in dem Schreiben angesprochene Möglichkeit des Ausspruches einer Abmahnung soll offenbar dazu dienen, den Angeschriebenen zu einer möglichst schnellen Zahlung zu veranlassen. Unabhängig hiervon wirft das Schreiben unter verschiedenen Aspekten Fragen auf, so dass die Berechtigung der Entschädigungsforderung nach meiner Auffassung Zweifeln unterliegt.

Sie haben auch ein Schreiben der Credicon Ltd erhalten?

Wenn Sie auch ein Schreiben mit einer Zahlungsaufforderung erhalten haben, stehe ich Ihnen gern für eine Beratung zur Verfügung.

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Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Betreiber von Internetseiten, die eine Abmahnung oder ein Schreiben mit einer Zahlungsaufforderung wegen eines Rechtsverstoßes in ihrem Internetauftritt erhalten haben. 

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

- Fachanwalt für IT-Recht -



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