Auch eine Abmahnung wegen Telefonwerbung erhalten? Ich berate Sie.

  • 2 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Mir wurde aktuell eine Abmahnung wegen Telefonwerbung / unerlaubter Werbeanrufe zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

Die mir vorliegende Abmahnung bezieht sich auf den Vorwurf unerlaubter Telefonwerbung / unerlaubter Werbeanrufe. Gerügt wird insoweit ein Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des abmahnenden Unternehmens.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und Rechtsanwaltskosten erstatten.

Meine Einschätzung: 

Eine Abmahnung wegen des Vorwurfes unerlaubter Telefonwerbung / unerlaubter Werbeanrufe sollten Sie ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Wichtig ist zunächst eine grundsätzliche Unterscheidung:

  • Gegenüber einem Verbraucher ist Werbung per Telefon ohne dessen vorherige ausdrückliche Einwilligung unzulässig.
  • Gegenüber Unternehmen ist Werbung per Telefon dagegen mit deren zumindest mutmaßlicher Einwilligung zulässig. Für die Frage nach dem Vorliegen einer zumindest mutmaßlichen Einwilligung kommt es darauf an, ob der werbende Anrufer annehmen durfte, der Anzurufende erwarte einen solchen Anruf oder werde ihm jedenfalls aufgeschlossen gegenüberstehen. Nach der Rechtsprechung ist hierfür erforderlich, dass aufgrund konkreter Umstände ein sachliches Interesse des Anzurufende am Anruf vermutet werden kann. Dies gilt sowohl für die Art der Werbung (den Telefonanruf als solchen), als auch für den Inhalt der Werbung. Für diese Beurteilung kommt es jeweils auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an, die ich gern mit Ihnen erörtere.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu meiner Tätigkeit können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung wegen Telefonwerbung / unerlaubter Werbeanrufe erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen. 

 

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Foto(s): Andreas Kempcke

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten