Audi Q7 im Abgasskandal: LG Nürnberg-Fürth spricht Schadenersatz zu

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Der Abgasskandal hat längst auch die Audi-Modelle mit 3 Liter V6-Motoren erfasst. Unter dem Code 23X6 werden die Audi-Diesel zurückgerufen, damit in der Werkstatt eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt und ein Software-Update aufgespielt werde kann. Betroffen ist auch der Audi Q7. 

Audi-Fahrer, die einen Rückruf unter dem Code 23X6 erhalten haben, haben gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Das zeigt u.a. ein Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 18. August 2020 (Az.: 4 O 219/20). Hier hatte der Käufer eines Audi Q7 mit 3 Liter-Dieselmotor des Typs EA 897 und der Abgasnorm Euro 6 auf Schadenersatz geklagt. Auch er hatte den Rückruf für seinen Pkw erhalten, ließ das Software-Update aber nicht aufspielen. 

Seine Klage hatte vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth Erfolg: Er habe hinreichend substantiiert dargelegt, dass in seinem Fahrzeug eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist. Audi habe dies nicht widerlegen können. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne der Kläger daher die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen. 

Auch andere Gerichte haben bereits entschieden, dass auch bei den 3-Liter-Dieselmotoren unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und die Käufer dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurden und Anspruch auf Schadenersatz haben. Dabei wird der 3 Liter-Dieselmotor des Typs EA 897 nicht nur in verschiedenen Audi-Modellen vom A4 bis Q7 und A8 verwendet, sondern auch im Porsche Macan, Porsche Cayenne und VW Touareg. Auch hier bestehen gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. 

Das gilt umso mehr, nachdem die EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston erklärt hat, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält, wenn sie im realen Straßenverkehr zu erhöhten Emissionsausstößen führen. Ausnahmen seien nur in sehr engen Grenzen zulässig. 

„Vor diesem Hintergrund dürfte es für Audi und andere Autohersteller schwer werden, die Gerichte von der Zulässigkeit ihrer Abschalteinrichtungen zu überzeugen“, sagt Rechtsanwalt Andreas Schwering aus Hannover. 

Mehr Informationen: https://rechtsanwalt-schwering.de/

 



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