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Aufenthaltsbestimmungsrecht: Wer bekommt die Kinder nach der Trennung?

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Mehr als jede dritte Ehe in Deutschland wird geschieden. Ab dem Zeitpunkt der Trennung stellt sich die Frage, was mit der elterlichen Sorge passiert.

Aufenthaltsbestimmungsrecht und Umgangsrecht

Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge). Daran ändert sich trotz der Trennung und Scheidung nichts. Die Personensorge beinhaltet das Aufenthaltsbestimmungsrecht und das Umgangsrecht. Der Elternteil, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht besitzt, bestimmt über den Wohnsitz des Kindes. Der andere Elternteil besitzt das Umgangsrecht.

Wenn sich die Eltern nicht einigen können, muss das Gericht entscheiden

Im Hinblick auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht können vielfältige Konstellationen auftreten: Die Eltern haben sich geeinigt, bei wem das Kind wohnen bleiben soll, das Kind möchte jedoch bei dem anderen Elternteil leben. Oder ein Elternteil möchte mit dem Kind aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen, der andere Elternteil verweigert jedoch seine Zustimmung. Oft stellt sich auch die Frage, ob ein Elternteil verhindern kann, dass der ehemalige Partner mit dem gemeinsamen Kind den Wohnort wechselt und in eine entfernte Stadt zieht.

In vorgenannten Situationen gibt es die Möglichkeit, einen Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts beim Familiengericht zu stellen. Demnach müssen die Elternteile nicht die Scheidung abwarten, um die Belange der Kinder zu klären.

Abwägung nach Kindeswohl-Aspekten

Die Entscheidung des Familiengerichts orientiert sich am Kindeswohl. Hierzu prüft das Gericht, zu welchem Elternteil das Kind die engere Beziehung hat, welcher Elternteil das Kind bestmöglich betreuen kann, welcher Elternteil in der Erziehung des Kindes bisher die maßgebende Rolle gespielt hat.

Das Familiengericht holt vor seiner Entscheidung eine Stellungnahme des Jugendamtes ein. Es findet ein Gespräch zwischen dem Jugendamt und den Eltern statt. In diesem Gespräch muss der antragstellende Elternteil alle Fakten vortragen, die für die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts an ihn sprechen.

Ein Anwalt wird alle erforderlichen Anträge stellen, Sie im gerichtlichen Verfahren vertreten und bei der Vorbereitung auf das Gespräch mit dem Jugendamt helfen.


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