Auflage durch den Erblasser

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Was ist eine Auflage?

Der Erblasser kann einem Erben oder einem Vermächtnisnehmer eine Auflage machen. Dies ist eine Verpflichtung, die dem Empfänger einer Leistung sozusagen mit dieser Leistung einhergehend auferlegt wird. 

Der Erblasser gewährt einen Vorteil, erwartet dafür aber ein bestimmtes Tun oder Unterlassen durch den Begünstigten. Auflagen können finanzielle Leistungen umfassen aber auch die Verpflichtung bestimmte Tätigkeiten zu entfalten, z. B. einen Verwandten zu pflegen oder sich um eine Grabstelle zu kümmern.

Wie kann der Adressat einer Auflage reagieren?

Der mit einer Auflage beschwerte Erbe oder Vermächtnisnehmer kann dann die Erbschaft bzw. das Vermächtnis annehmen, dann er steht allerdings unter der Verpflichtung, die Auflage zu erfüllen. Schlägt er die ihm im Testament zugedachte Leistung aus, so entfällt natürlich auch die Auflage.

Kann man die Erfüllung einer Auflage verweigern?

Allerdings gibt die Auflage dem Begünstigten keinen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch an die Hand. Eine Klage auf Erfüllung einer Auflage müsste vom Gericht abgewiesen werden. 

Dennoch gibt es Mittel für den Erblasser, um sicherzustellen, dass seine Auflage erfüllt wird. So kann er z. B. die Gewährung einer Leistung unter die Bedingung stellen, dass eine bestimmte Aufgabe erfüllt wird. Der Anspruch des Begünstigen entsteht dann erst, wenn er der Auflage nachgekommen ist. 

Zudem kann der Erblasser für den Vollzug der Auflage Testamentsvollstreckung anordnen. Der Testamentsvollstrecker kann dann ggf. auch durch ein gerichtliches Verfahren bewirken, dass die Auflage erfüllt wird. 


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