Augen auf beim Hauskauf

Rechtsgebiet: Immobilien- & Wohnungseigentumsrecht
Rechtstipp vom 08.02.2012

Rund um Berlin gibt es viele Musterhausausstellungen. Dort kann man sich über die Vor- und Nachteile von Fertighäusern informieren. Beim Kaufvertrag kommt es auf viele Kleinigkeiten an. Gerade die technischen Beschreibungen sind wie ein Buch mit sieben Riegeln. Also ist besondere Vorsicht geboten. Fragen Sie unbedingt einen Architekten oder mindestens einen versierten Handwerker!

Besonders tragisch wird es, wenn man für ein Fertighaus unterschrieben hat, aber die Grundstücksfrage noch nicht geklärt ist. Denn viele Fertighausanbieter bieten keine eigenen Grundstücke zur Bebauung an. Darum muss sich der Käufer selber kümmern. Weil der Grundstückskauf nicht Vertragsbestandteil ist, muss der Fertighauskaufvertrag auch nicht notariell beurkundet werden. Man kann also in der Musterhausausstellung durch einfache Unterschrift Verpflichtungen über einige hunderttausend Euro eingehen. Wird man dann mit der Lösung der Grundstücksfrage nicht fertig, interessiert das die Fertighausfirma nicht. Sie verlangt Vertragserfüllung. Mindestens aber eine saftige Verwaltungspauschale oder eine Vertragsstrafe in fünfstelliger Höhe.

Bitte also bei Musterhausausstellungen: immer nur gucken, nicht kaufen!

Infos:

Anwaltskanzlei Dr. Zacharias

Volmerstraße 5, 12489 Berlin-Adlershof

Tel.: 6392-4567


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