Auseinandersetzung über das gemeinsame Haus bei Scheidung der Ehe

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In der Regel steht ein während der Ehe gebautes oder gekauftes Familienheim im gemeinsamen Eigentum der Eheleute. Insoweit handelt es sich um Miteigentum und jedem Ehegatten gehört das Haus jeweils zur ideellen Hälfte.

Kommt es zur Scheidung spielt der Aspekt des gemeinsamen Hauseigentums jedoch gar keine Rolle, weil das beiderseitige Eigentum keinen Vermögensunterschied ausmacht, da beiden Ehegatten ja die Hälfte gehört. Auch ist die Auseinandersetzung über gemeinsames Immobilienvermögen keine Scheidungsfolgesache und wird daher ohnehin nicht vom Gericht bei der Scheidung "automatisch" berücksichtigt, worüber häufig großes Erstaunen zu verzeichnen ist.  

Im Fall von Trennung und Scheidung ist es jedoch selten eine gute Idee, diesen Zustand des gemeinsamen Eigentums am Haus dann weiterbestehen zu lassen. Insbesondere wenn es um ohnehin schwierige Unterhaltsfragen geht, ist die Bewertung von Wohnvorteilen des verbleibenden Ehegatten ein heftiger Streitpunkt. Hier wird dem weiter im Haus verbliebenen Ehegatten dann ein finanzieller Vorteil finanziell dauerhaft zuerkannt, weil er nach der Trennung keine Miete zahlen muss. Andererseits bildet der verbleibende Ehegatte durch Kredittilgung dauerhaft Vermögen für den ausgezogenen Ehegatten, was beim Gerechtigkeitsempfinden ebenfalls kaum für Zufriedenheit sorgen wird.

Was ist zu tun, wenn man sich nicht einigen kann?

Noch vor einigen Jahren war es häufig zumindest eine notdürftige Zwischenlösung, wenn der im Haus bleibende Ehegatte einfach die Kreditraten übernahm. In den jetzigen Zeiten teils immenser Wertsteigerungen für Immobilien in guter Lage ergibt sich jedoch das Problem, dass der zahlende Ehegatte nicht einsehen wird, warum er durch ausschließlich eigene Zahlungen das Vermögen des lange geschiedenen Ehegatten vermehren soll, da dieser ja weiter Miteigentümer des Hauses ist. Hier sollte zumindest über diesen Umstand auch beiderseits Klarheit bestehen.

Eigentumsübertragung gegen Zahlung einer Abfindung?

Dieser Weg scheint naheliegend, um dem vorliegenden Problem zu begegnen. Hier führen jedoch die oben angedeuteten Wertsteigerungen in guter, zentraler Lage natürlich dazu, dass ein gerechter Abfindungsbetrag nicht einfach aus Kaufpreis der Immobilie minus Tilgungsleistungen ermittelt werden kann.

Unbedingt erforderlich ist dann, dass durch fachkundige Begleitung sichergestellt wird, dass eine korrekte gemeinsame Wertermittlung des Hauses zu akzeptablen Kosten stattfindet. Nur so wird auch die schwierige Auseinandersetzung der teils in kurzen Zeiträumen erheblich wertgestiegenen Immobilien im Hamburger Raum - zumal in ohnehin schwierigen Trennungszeiten - beherrschbar.

Es versteht sich von selbst, dass durch die zu empfehlende Vorgehensweise auch einige Kosten entstehen. Letztlich wird es aber in der Gesamtschau gerade bei der heutigen Entwicklung des Immobilienmarktes ratsam sein,  die einzuleitenden Schritte mit einem geeigneten juristischen Beistand zu gehen, der die nötige praktische Erfahrung hat, den richtigen Weg unter Beachtung der Vermeidung überflüssiger Ausgaben und wechselseitigen Belastungen zu gehen.

Die Regelung der Eigentumsverhältnisse am gemeinsamen Haus wird auch in finanzieller Hinsicht dann zum Vorteil gereichen und für Sicherheit bei der Zukunftsgestaltung sorgen.

Rechtsanwalt Stefan Buri


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