Der Bundesrat hat am 04.11.2011 dem so genannten Anerkennungsgesetz zugestimmt, das die Chancen auf Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse verbessert. Das Gesetz wird Anfang 2012 in Kraft treten. Laut Bundesregierung werden Zuwanderer damit zum ersten Mal einen Rechtsanspruch darauf haben, dass ihre Abschlüsse in einer Gleichwertigkeitsprüfung mit den Qualifikationen inländischer Kollegen verglichen werden. Bis zu 300.000 Menschen könnten von der neuen Regelung profitieren.
Ziel der Bundesregierung sei ein einfaches, transparentes und bundeseinheitliches Verfahren. So werde es bei den rund 350 Ausbildungsberufen im dualen System eine Gleichwertigkeitsprüfung geben. Das Berufsqualifikationsgesetz setze allerdings voraus, dass zwischen nachgewiesener ausländischer Qualifikation und der inländischen Berufsbildung kein wesentlicher Unterschied bestehen darf.
Die Antragsteller sollen innerhalb von drei Monaten Klarheit darüber erhalten, ob ihr Abschluss in Deutschland anerkannt wird oder nicht. Falls sie sich nachqualifizieren müssen, würden sie darüber informiert, wie Bildungslücken geschlossen werden können.
Ausschlaggebend ist laut Regierung künftig nur die Berufsqualifikation. Das neue Gesetz beachte auch bei bislang reglementierten Berufen keine Staatsangehörigkeiten mehr. Zum Beispiel könne ein türkischer Arzt zukünftig mit Erfüllung aller fachlichen Voraussetzungen eine Berufszulassung erhalten. Dies sei bisher, selbst wenn er in Deutschland studiert habe, nicht möglich gewesen.
Bundesregierung, PM vom 04.11.2011
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