Finden Sie jetzt Ihren Anwalt zu diesem Thema in der Nähe!

Autobahndreieck Köln-Heumar: 100.000 Mal falsch geblitzt

  • 2 Minuten Lesezeit
Christian Günther anwalt.de-Redaktion

Die stationäre Blitzanlage auf der A3 vor dem Heumarer Dreieck in Richtung Oberhausen hat offenbar über Monate zu Unrecht geblitzt. 35.000 Fälle werden nun nicht verfolgt. Weitaus mehr Verfahren sind allerdings schon abgeschlossen – mit entsprechenden Folgen: Bußgeld, Punkte, Fahrverbot. Ist hier noch etwas zu machen?

Meistbefahrener Autobahnabschnitt Deutschlands

Das Dreieck Köln-Heumar ist einer der verkehrsreichsten Knotenpunkte Europas. Hier treffen die A3, A4 und die A59 aufeinander. Laut einer 2015 erfolgten Verkehrszählung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) ist es der mittlerweile am stärksten befahrene Autobahnabschnitt Deutschlands. Rund 170.000 Fahrzeuge sind dort durchschnittlich täglich unterwegs.

Entsprechend lukrativ ist die dort installierte Geschwindigkeitsmessanlage. Jedes Jahr bringt sie der Stadt Köln mehrere Millionen Euro ein – mehr Einnahmen als jede andere Anlage in Nordrhein-Westfalen. 2016 wird es jedoch rund eine Million Euro weniger sein. So viel soll der „Verlust“ infolge der 35.000 nicht weiter verfolgten Blitzer-Fälle betragen. Der Umgang mit der weitaus größeren Zahl bereits abgeschlossener Verfahren ist zurzeit noch unklar.

Mehr als 60 km/h nach Baustelle erlaubt

Betroffen sein kann jeder, der zwischen Februar 2016 und 15. Dezember 2016 auf der Strecke von der Anlage geblitzt wurde. Denn in diesem Zeitraum war sie auf eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h statt 80 km/h eingestellt. Grund dafür war eine der Anlage vorgelagerte Baustelle. In ihr galt ein durch Schilder geregeltes Tempolimit von 60 km/h.

Die Baustelle endete allerdings schon vor der Messanlage. In solchen Fällen gilt: Ist das die Geschwindigkeit beschränkende Verkehrszeichen gemeinsam mit einem Gefahrzeichen (z. B. das Zeichen Nr. 123 der Straßenverkehrsordnung – „Achtung Baustelle“) angebracht, endet die Geschwindigkeitsbeschränkung dort, wo die beschilderte Gefahr erkennbar nicht mehr besteht. Das heißt, auch ohne ein die Geschwindigkeitsbeschränkung aufhebendes Schild waren nach der Baustelle mehr als 60 km/h erlaubt. Auf diese 60 km/h war die Anlage jedoch eingestellt und erwischte damit viele Verkehrsteilnehmer zu Unrecht. Zur Rechtmäßigkeit hätte es eines Verkehrszeichens bedurft, das nach der Baustelle die 60 km/h weiter anordnet. Ein solches fehlte jedoch.

Wenn Streckenverbote enden

Allgemein werden solche streckenweisen Einschränkungen wie der Höchstgeschwindigkeit, aber z. B. auch ein Überholverbot als Streckenverbot bezeichnet. Außer bei Ende einer zuvor durch Gefahrzeichen angekündigten Gefahr endet ein Streckenverbot durch

  • ein entsprechendes Aufhebungszeichen z. B. Nr. 278 „Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit“,
  • nach der zuvor durch Zusatzschild angezeigten Streckenlänge, z. B. ↑200 m↑,
  • an Ortstafeln.

Rechtswidrig und trotzdem rechtskräftig

Grundsätzlich erlangt auch ein rechtswidriger Bescheid Rechtskraft, wenn etwa die Frist für mögliche Rechtsmittel verstrichen ist. Häufig ist die hier für Bußgeldbescheide einschlägige Einspruchsfrist von zwei Wochen ab ihrer Zustellung bereits abgelaufen. Die Folge: Der rechtskräftige Bescheid lässt sich nicht mehr angreifen und aus der Welt schaffen. In diesem Fall kann eventuell noch eine Wiederaufnahme des Verfahrens helfen. Wird die Wiederaufnahme allerdings auf neue Tatsachen gestützt, ist die Wiederaufnahme nur zulässig, wenn die Geldbuße mehr als 250 Euro beträgt (§ 85 Ordnungswidrigkeitengesetz). Für besonders betroffene Temposünder kann ein Vorgehen daher Sinn machen. In Fällen eines nur geringen Bußgelds kommt es vor allem darauf an, ob die Stadt Köln darauf beharrt, das zu Unrecht erhaltene Geld zu behalten.

(GUE)


Artikel teilen:


Beiträge zum Thema