Autokauf: Neues zur Manipulationssoftware

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Der Fall

Im Jahr 2015 erwirbt eine Verbraucherin einen Audi Q3 TDI 2.0 mit der Schummel-Software, die bei standardisierten Tests deutlich niedrigere Abgaswerte generiert als im Fahrbetrieb. Die Käuferin verlangt umgehend Nachbesserung einschließlich des Nachweises, dass die Nachbesserung nicht zu einem Leistungsverlust führt. Der Verkäufer verweist stattdessen auf das von Audi angebotene Nachbesserungsprogramm. Die Käuferin tritt daraufhin von dem Vertrag zurück und verklagt den Händler auf Rückzahlung des Kaufpreises.

Die Rechtslage

Ist eine gekaufte Sache mangelhaft, kann der Käufer die Beseitigung des Mangels verlangen. Verweigert der Verkäufer die Nachbesserung oder bleibt diese erfolglos, darf der Käufer von dem Kaufvertrag zurücktreten. Er erhält dann Zug um Zug gegen Rückgabe der Kaufsache den Kaufpreis zurück. Ist der Mangel unerheblich, darf der Käufer zwar die Beseitigung verlangen und ggf. den Kaufpreis mindern, nicht jedoch zurücktreten.

Die Entscheidung

Das Landgericht (LG) entschied zugunsten der Verbraucherin. Die Verwendung einer Manipulationssoftware sei ein Sachmangel. Denn der Käufer eines Kraftfahrzeuges erwartet zu Recht, dass dieses den technischen Vorschriften entspricht. Dies ist aber dann nicht der Fall, wenn das Fahrzeug nur unter Einsatz einer Täuschungssoftware die angegebenen Abgaswerte erreicht. Der Mangel sei auch wesentlich, auch wenn tatsächlich nicht der Entzug der Typen- oder Betriebsgenehmigung drohe. Für einen wesentlichen Mangel sprechen bereits die enormen Entwicklungskosten der neuen Software (LG Hamburg 301 O 96/16).

Fazit

Die Entscheidung eröffnet den Geschädigten neue Möglichkeiten. Zwar entschieden bereits andere Gerichte, dass die Verwendung der Manipulationssoftware einen Sachmangel darstellt. Aber diese Gerichte nahmen nur einen unwesentlichen Mangel an, denn das Aufspielen einer neuen Software verursache keine nennenswerten Kosten. Folgerichtig wurden bis zu der Hamburger Entscheidung alle Wandelungsklagen abgewiesen.

Tipp

Das Kaufrecht ist komplex und oft stellt sich eine dem Verbraucher günstige Rechtsauffassung erst nach mehreren Instanzen heraus. Das kann teuer werden. Aber Probleme beim Autokauf sind ein typischer Rechtsschutzfall. Vor dem Erwerb eines Fahrzeuges sollte man daher seinen Rechtsschutz überprüfen und gegebenenfalls eine geeignete Versicherung abschließen.

Dr. Christian Sieg‘l

Rechtsanwalt


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