Rechtstipps | Rechtsanwalt Markus Koerentz | Kaufrecht
vom 15.05.2012:
Rechtsanwalt Markus Koerentz (marko-baurecht.de)
Hat die Kaufsache keinen Mangel, sondern ist der Käufer vielmehr selbst für den Mangel verantwortlich, so ist sein Mängelbeseitigungsverlangen gemäß § 439 Abs. 1 BGB eine zum ... Weiterlesen
vom 20.04.2012:
Rechtsanwalt Markus Koerentz (marko-baurecht.de)
Führen andere Gründe als die Maklertätigkeit zum Abschluss des Hauptvertrages, so fehlt die Kausalität. Damit entfällt der ProvisionsanspruchBehauptung anderer UrsacheGegen die ... Weiterlesen
vom 20.04.2012:
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Führen andere Gründe als die Maklertätigkeit zum Abschluss des Hauptvertrages, so fehlt die Kausalität. Damit entfällt der ProvisionsanspruchBehauptung anderer UrsacheGegen die ... Weiterlesen
vom 15.05.2012:
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Hat die Kaufsache keinen Mangel, sondern ist der Käufer vielmehr selbst für den Mangel verantwortlich, so ist sein Mängelbeseitigungsverlangen gemäß § 439 Abs. 1 BGB eine zum ... Weiterlesen
vom 20.04.2012:
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Führen andere Gründe als die Maklertätigkeit zum Abschluss des Hauptvertrages, so fehlt die Kausalität. Damit entfällt der ProvisionsanspruchBehauptung anderer UrsacheGegen die ... Weiterlesen
vom 15.05.2012:
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Hat die Kaufsache keinen Mangel, sondern ist der Käufer vielmehr selbst für den Mangel verantwortlich, so ist sein Mängelbeseitigungsverlangen gemäß § 439 Abs. 1 BGB eine zum ... Weiterlesen
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