Rechtstipps | Rechtsanwalt Björn Blume | Beamtenrecht

vom 15.05.2009: Rechtsanwalt Björn Blume (Kanzlei Blume)
Mit Urteil hat das BVerwG entschieden, dass auch Beamte und ihre beihilfeberechtigten Familienangehörigen die sogenannte Praxisgebühr zu zahlen haben.Die Entscheidung des Gerichts ... Weiterlesen
vom 23.04.2009: Rechtsanwalt Björn Blume (Kanzlei Blume)
Zweck des BeamtStG ist es die Grundstrukturen des Statusrechts der Beamten/-innen in den Ländern und Kommunen unmittelbar und bundeseinheitlich zu regeln. Zweck des GesetzesZweck des ... Weiterlesen
vom 23.04.2009: Rechtsanwalt Björn Blume (Kanzlei Blume)
Zweck des BeamtStG ist es die Grundstrukturen des Statusrechts der Beamten/-innen in den Ländern und Kommunen unmittelbar und bundeseinheitlich zu regeln. Zweck des GesetzesZweck des ... Weiterlesen
vom 23.04.2009: Rechtsanwalt Björn Blume (Kanzlei Blume)
Zweck des BeamtStG ist es die Grundstrukturen des Statusrechts der Beamten/-innen in den Ländern und Kommunen unmittelbar und bundeseinheitlich zu regeln. Zweck des GesetzesZweck des ... Weiterlesen
vom 15.05.2009: Rechtsanwalt Björn Blume (Kanzlei Blume)
Mit Urteil hat das BVerwG entschieden, dass auch Beamte und ihre beihilfeberechtigten Familienangehörigen die sogenannte Praxisgebühr zu zahlen haben.Die Entscheidung des Gerichts ... Weiterlesen