Rechtstipp vom 09.05.2008

AWACS-Bundeswehreinsatz: Bedurfte der Zustimmung des Bundestags

(Val) Für den Einsatz deutscher Soldaten in AWACS-Flugzeugen der NATO zur Luftraumüberwachung über dem Hoheitsgebiet der Türkei im Frühjahr 2003 hätte die Bundesregierung die Zustimmung des Deutschen Bundestags einholen müssen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.

Der wehrverfassungsrechtliche Parlamentsvorbehalt für den Einsatz bewaffneter Streitkräfte greife ein, wenn nach dem jeweiligen Einsatzzusammenhang und den einzelnen rechtlichen und tatsächlichen Umständen die Einbeziehung deutscher Soldaten in bewaffnete Auseinandersetzungen konkret zu erwarten sei. Diese Voraussetzungen lagen hier laut BVerfG vor. Mit der Luftraumüberwachung der Türkei in AWACS-Flugzeugen der NATO hätten sich deutsche Soldaten an einem Militäreinsatz beteiligt, bei dem greifbare tatsächliche Anhaltspunkte für eine drohende Verstrickung in bewaffnete Auseinandersetzungen bestanden hätten.

Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 07.05.2008, 2 BvE 1/03

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