BaFin ordnet die Rückabwicklung bei der Pro Ventus GmbH an

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Mit Bescheid vom 03.07.2015 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) die Pro Ventus GmbH verpflichtet, das von ihr betriebene Einlagengeschäft „durch die vollständige Rückzahlung aller angenommenen Gelder abzuwickeln“.

I.  Warum wurde die BaFin hier tätig?

Die BaFin hat unter anderem zur Aufgabe, den Bankensektor in Deutschland zu überwachen. Für den Betrieb von Bankgeschäften (Einlagengeschäft), ist eine Erlaubnis der BaFin erforderlich.

Liegt eine solche Erlaubnis nicht vor, so darf das Bankgeschäft nicht betrieben werden und es wird in der Regel die Rückabwicklung angeordnet.

II. Ist der Silberhandel bei der Pro Ventus GmbH ein Einlagengeschäft?

Die Pro Ventus GmbH hat ihren Kunden angeboten, Silbermünzen zu erstehen. Nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit sagte die Pro Ventus GmbH ihren Kunden zu, die Münzen zu einem bestimmten Kaufpreis zurückzunehmen. Dieser Kaufpreis konnte auch über den ursprünglichen Kaufpreis liegen, was diese Kapitalanlage lukrativ erscheinen ließ.

Dieses Rückkaufsversprechen ist jedoch genau das Problem: Durch die Zusage, das angelegte Kapital in einer bestimmten Höhe zurückzuzahlen, betrieb die Pro Ventus GmbH letztlich ein Einlagengeschäft ähnlich einer Bank: Wenn ein Kunde seiner Bank Kapital zur Verfügung stellt, zum Beispiel in Form von Festgeld, wird dieses zu einem bestimmten Zinssatz verzinst. Niemand würde hier bestreiten, dass es sich um ein Einlagengeschäft handelt.

III. Warum hat sich die Pro Ventus GmbH nicht um eine Erlaubnis gekümmert?

Wahrscheinlich hat man die Problematik in der Geschäftsführung nicht gesehen. Wann ein Einlagengeschäft vorliegt und wann nicht, ist in Grenzfällen umstritten. Auffällig ist jedoch, dass viele Anbieter von Edelmetallen diese Problematik unterschätzt haben.

Ähnlich wie die Pro Ventus GmbH hat auch die BWF-Stiftung, die mit Gold handelt, eine entsprechenden Bescheid von der BaFin bekommen. Auch hier müssen die Verträge rückabgewickelt werden. Die BWF-Stiftung geriet danach in Schieflage, so dass das Insolvenzverfahren unausweichlich war.

IV. Droht den Anlegern der Pro Ventus GmbH Gefahr?

Die von der BaFin angeordnete Rückabwicklung ist ein schwerer Schlag für die Pro Ventus GmbH. Sie kann ihr Geschäftsmodell in dieser Form nicht fortführen.

Im Rahmen der Rückabwicklung können weitere Probleme auf die Anleger zu kommen. Von besonderer Bedeutung ist die Frage, ob die Vermögenswerte der Pro Ventus GmbH ausreichen, um sämtliche Verträge rückabzuwickeln.

V.  Was können Anleger tun?


Der Kauf von Silber oder Gold ist an sich kein risikoreiches Geschäft.

Problematisch an der Pro Ventus GmbH ist natürlich, dass sich der Anleger auf die Rückkaufoption verlässt. Diese Rückkaufoption ist nur solange wirtschaftlich etwas wert, solange die Pro Ventus GmbH sämtliche gegen sie gerichtete Ansprüche auch finanziell stemmen kann.

Auf dieses Risiko muss der Anleger bei seiner Entscheidung hingewiesen werden. Daher entstehen entsprechende Beratung-und Aufklärungspflichten.

Wurden diese verletzt, so steht ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Falschberatung.

Ob ein solcher Schadensersatzanspruch im Einzelfall gegeben ist, kann nur nach Einzelfallprüfung festgestellt werden.

Robert Nebel, M. A.

Rechtsanwalt

Licenciado en Derecho


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