Der Weg für die Erhöhung des BAföG ist frei. Der Bundesrat hat am 15.10.2010 einer Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zugestimmt, wonach die Bedarfssätze um zwei und die Einkommensfreibeträge um drei Prozent steigen.
Das Gesetz sieht außerdem vor, dass die Altersgrenze für die Förderung von Masterstudiengängen künftig bei 35 Jahren liegt. Es wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt und soll rückwirkend zum 01.10.2010 in Kraft treten.
Die Länder haben der BAföG-Erhöhung ihre Zustimmung erteilt, nachdem die Bundesregierung in der Plenarsitzung verbindlich zugesichert hatte, Forschungsprojekte der Hochschulen zusätzlich zu fördern. Sie folgten damit der Empfehlung des Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat, der das Gesetz am 14.10.2010 bestätigt hatte.
Bundesrat, PM vom 15.10.2010
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