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Urlaubsabgeltung durchsetzen: Das sollten Sie wissen!

  • 3 Minuten Lesezeit
Urlaubsabgeltung durchsetzen: Das sollten Sie wissen!

Urlaub – die schönste Zeit für Arbeitnehmer. Doch manchmal ist es einem Arbeitnehmer nicht möglich, den gesamten Jahresurlaub zu nehmen. Dafür kann es viele Gründe geben – doch wann ist eine Urlaubsabgeltung möglich? Und was müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber beachten? Erfahren Sie hier mehr!

Die wichtigsten Fakten

  • Grundsätzlich muss der gesamte Urlaub im laufenden Kalenderjahr genommen werden.
  • Eine finanzielle Abgeltung des Urlaubs ist während des laufenden Arbeitsverhältnisses nicht möglich.
  • Eine Urlaubsabgeltung kann nur bei Kündigung oder Krankheit erfolgen.
  • Für die Urlaubsabgeltung gibt es eine Berechnungsformel.

So gehen Sie vor

  1. Ihnen wurde gekündigt? Dann sprechen Sie mit Ihrer Anwältin/Ihrem Anwalt über eine möglich Urlaubsabgeltung.
  2. Liegt eine längere Krankheitsdauer bzw. eine Arbeitsunfähigkeit vor? Sprechen Sie mit dem Arbeitgeber und lassen Sie sich juristisch beraten.
  3. Kümmern Sie sich rechtzeitig um Ihre Ansprüche.

Urlaubsanspruch – welche grundsätzlichen Regelungen gibt es?

Gemäß dem Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz / BUrlG) hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Das sind mindestens 20 Werktage für eine Fünf-Tage-Woche und mindestens 24 Werktage für eine Sechs-Tage-Woche, allerdings können im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag mehr Urlaubstage vereinbart werden. Den vollen Urlaubsanspruch erhält ein Arbeitnehmer nachsechs monatiger Tätigkeit im Unternehmen. Der Anspruch auf Teilurlaub ist ebenfalls gesetzlich geregelt (§ 5 BUrlG).

Urlaubsabgeltung bei Kündigung – was ist zu beachten?

Aus § 7 Abs. 4 BUrlG ergibt sich, dass ein Urlaub abgegolten werden kann, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird. Voraussetzungen des Abgeltungsanspruches sind das wirksame Bestehen des Urlaubsanspruches bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie die Erfüllbarkeit des Abgeltungsanspruchs. Das ist meistens der Fall, wenn die Urlaubstage bis zum Tätigkeitsende nicht mehr in natura genommen werden können.

Beispiel:

Mitarbeiter A erhält seine Kündigung und soll das Unternehmen zum Ende des Monats verlassen. Bis dahin soll er noch 5 Tage arbeiten, hat allerdings noch 20 Urlaubstage offen. Damit wäre sowohl der Urlaubsanspruch als auch die Nichterfüllbarkeit des Anspruchs in natura gegeben – denn der Arbeitnehmer kann seinen Urlaub vor Beendigung nicht mehr verbrauchen.

Urlaubsanspruch
Durchschnittliche Anzahl der Urlaubstage in Deutschland nach Alter der Beschäftigten im Jahr 2018 (Quelle: Statista 2019)

Urlaubsabgeltung bei Krankheit – wann ist sie erlaubt?

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass ein Urlaubsabgeltungsanspruch des im Gesetz geregelten Mindesturlaubs auch dann besteht, wenn eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Dauerhaft erkrankte Arbeitnehmer können allerdings nicht ohne Weiteres Urlaubstage ansammeln. Diese verfallen nach 15 Monaten ab dem Ende des Urlaubsjahres.

Beispiel:

Mitarbeiter B wurde zum Ende des Monats gekündigt, wobei er seit mehreren Monaten erkrankt ist. Aktuell hat er noch 20 Urlaubstage – für diese verbliebenen Urlaubstage besteht ein Abgeltungsanspruch. Der Anspruch ist noch nicht erfüllt worden und kann somit innerhalb der 15 Monate geltend gemacht werden.

Wie wird das Urlaubsentgelt berechnet?

Die Berechnung des Urlaubsentgelts ergibt sich aus § 11 BUrlG, wonach sich die Höhe des Anspruchs nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, den der Arbeitnehmer in den letzten 13 Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat, bestimmt. Auch Zulagen, Prämien, Provisionen und Sachbezüge werden berücksichtigt.

Beispiel:

Das Arbeitsverhältnis von Mitarbeiter C endet zum 30. Juni und er hat noch 15 Tage Urlaub. Er arbeitet fünf Tage die Woche und verdient 3.000 Euro monatlich.

  • Anzahl der Arbeitstage: 5 Tage x 13 Wochen = 65 Arbeitstage
  • Ausstehender Urlaub: 15 Tage
  • Gesamtverdienst: 9.000 Euro

Demnach hätte Mitarbeiter C einen Abgeltungsanspruch von 2.076,92 Euro.

Foto(s): ©Pexels/Pixabay

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