Künftig wird es auch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht geben. Dies hat die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) am 11.06.2007 beschlossen. Das Bundesjustizministerium muss dem Beschluss noch zustimmen. Laut BRAK kann mit den ersten Fachanwälten im Banken- und Kapitalmarktrecht Ende 2007 gerechnet werden.
«Gerade im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts hat sich der Bedarf an spezialisierter Rechtsberatung in den vergangenen Jahren deutlich erhöht», erläuterte der BRAK-Präsident Bernhard Dombek. Zahlungs- und Kapitalanlageprozesse gewönnen immer mehr an Komplexität und spielten dabei im alltäglichen Leben der Bürger eine wichtige Rolle. «Das geht von Fragen der Haftung bei Fehlbuchungen, über Probleme beim Internetbanking bis hin zu Auseinandersetzungen um fehlerhafte Anlageberatungen», so Dombek.
Es bestehen bereits Fachanwaltschaften auf folgenden Rechtsgebieten: Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Familienrecht, gewerblichen Rechtsschutz, Handels- und Gesellschaftsrecht, Informationstechnologierecht, Insolvenzrecht, Medizinrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Sozialrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Transport- und Speditionsrecht, Urheber- und Medienrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und Verwaltungsrecht. Erst 2006 führte die BRAK die Fachanwaltschaften für das Urheber- und Medienrecht und das Informationstechnologierecht (IT-Recht) ein.
Bundesrechtsanwaltskammer, PM vom 11.06.2007
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