Bankrecht in Bosnien und Herzegowina

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Ein Rechtsanwalt für Bankrecht & Kapitalmarktrecht berät und vertritt Sie gern in allen bankrechtlichen Angelegenheiten. Zum Bankrecht gehört die Beratung und Prozessvertretung zu allen Fragen rund um Darlehen und Kredit, Sicherheiten (wie zum Beispiel Grundschuld oder Hypothek), Online-Banking, Sparverkehr, Zahlungsverkehr (Überweisung, Lastschrift, Scheck, Dauerauftrag et cetera) oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (Pfändung, Zwangsversteigerung, Verwertung von Sicherheiten).

Darüber hinaus beantwortet der Rechtsanwalt für Bankrecht & Kapitalmarktrecht Ihre Fragen zum Girokonto einschließlich dem Zahlungsverkehr, zu Problemen beim Einsatz von EC-Karte, Geldkarte oder Kreditkarte, bei allen Finanzierungsformen, wie Kredit oder Leasing und bei Problemen, die im Zusammenhang mit Krediten auftreten können, wie beispielsweise bei der Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft oder bei auftretenden Problemen nach einem Forderungskauf sowie bei einem Schufa-Eintrag.

Bankrechtlich betreut werden außerdem Finanzunternehmen sowie gewerbliche oder private Kreditnehmer bei der Kreditgewährung, Sicherheitenbestellung und Sicherheitenverwertung. Dazu gehören etwa Kreditsicherungsinstrumente wie Bürgschaft, Garantie, Patronatserklärung, Sicherungsübertragungen oder Grundpfandrecht.

Zentralbank von Bosnien und Herzegowina

Die Zentralbank von Bosnien und Herzegowina wurde gemäß dem Gesetz erlassen, das am 20. Juni 1997 im Parlament von Bosnien und Herzegowina angenommen wurde. Die Zentralbank begann ihre Tätigkeit am 11. August 1997.

Ziele und Aufgaben

Die wichtigsten Ziele und Aufgaben der Zentralbank werden durch das Gesetz und in Übereinstimmung mit dem Allgemeinen Friedensabkommen in Bosnien und Herzegowina definiert. Die Zentralbank von Bosnien und Herzegowina unterhält die Währungsstabilität durch Ausgabe von inländischer Währung gemäß der Currency Board-Vereinbarung (1 KM: 0,51129 Euro) mit voller Deckung in frei konvertierbaren Devisenfonds unter einem festen Wechselkurs von 1 KM: 0,51129 Euro. Die Zentralbank definiert und kontrolliert die Umsetzung der Geldpolitik von Bosnien und Herzegowina. Die Zentralbank unterstützt und unterhält angemessene Zahlungs- und Abwicklungssysteme. Darüber hinaus koordiniert sie die Aktivitäten der BH-Entity-Banking-Agenturen, die für die Banklizenzierung und -überwachung zuständig sind.

Organisation der Zentralbank von Bosnien und Herzegowina

Die obere Körperschaft der Zentralbank von Bosnien und Herzegowina ist das Direktorium, das für die Festlegung und Überwachung der Geldpolitik, der Organisation und der Strategien der Zentralbank zuständig ist, und zwar gemäß den Befugnissen, die dem Verwaltungsrat durch das Gesetz übertragen werden. In den ersten sechs Jahren bestand das Präsidium aus dem Gouverneur, dem Vorsitzenden des Direktoriums und drei Mitgliedern, von denen zwei Mitglieder (Bosniak und Kroate) aus der Föderation von Bosnien und Bosnien und Serbien aus der Republika Srpska stammten. Danach besteht der Verwaltungsrat nach dem CBBH-Gesetz aus fünf Personen, die vom BH-Vorsitz für ein sechsjähriges Mandat ernannt werden.

Das Präsidium bestellt eines seiner Mitglieder zum Gouverneur. Die Direktion der Zentralbank besteht aus dem Gouverneur und drei stellvertretenden Gouverneuren, die vom Gouverneur mit Zustimmung des Vorstandes ernannt werden. Aufgabe des Managements ist die operative Führung des Zentralbankgeschäfts. Jeder Vize-Gouverneur ist direkt für die Tätigkeit eines Sektors der Zentralbank zuständig.

Die Zentralbank hat die Zentrale, drei Haupteinheiten und zwei Filialen. Die Zentrale der Zentralbank von Bosnien und Herzegowina ist in Sarajevo. Die Haupteinheiten sind die Haupteinheit Sarajevo, die Hauptbank der Republika Srpska CBBH Banja Luka und die Haupteinheit Mostar. Die Niederlassungen sind: die CBBH-Niederlassung in Brčko und die Hauptbank der Republika Srpska CBBH-Niederlassung in Pale.

Die Bankagentur des FBiH (FBA) hat ihren vollen Beitrag zur Reform des Bankensektors geleistet. Als unabhängige, souveräne und gemeinnützige Behörde für Bankenaufsicht und -lizenzen wurde die Agentur Ende 1996 gegründet.

Ihre Arbeit hat sich seit Beginn auf ein starkes und stabiles Banken-, Mikrokredit- und Leasing-System als marktorientiert und auf den internationalen Leistungsstandards und -kontrollen von Banken, Mikrokreditinstituten und Leasinggesellschaften ausgerichtet.

Das Bankenrechtsinstitut der FBiH legt die wichtigsten Aufgaben der Agentur fest:

  • Erteilung von Lizenzen für die Gründung und Tätigkeit von Banken, Kleinstkreditinstituten und Leasinggesellschaften,
  • Erteilung von Lizenzen für alle Veränderungen der Organisationsstruktur von Banken, Mikrokreditinstituten und Leasinggesellschaften,
  • Erteilung von Genehmigungen für die Ernennung von Führungskräften der Banken,
  • Erteilung von Lizenzen für die Durchführung des internen Zahlungssystems,
  • Erhebung, Verarbeitung und Erfassung von Daten, die Banken, Kleinstkreditinstitute und Leasinggesellschaften der Agentur gemäß den Vorschriften,
  • Aufsicht über die Leistungen von Banken, Kleinstkreditinstituten und Leasinggesellschaften sowie Maßnahmen im Einklang mit dem Bankengesetz, dem Gesetz über die Bankenagentur des FBIH, dem Gesetz über die Mikrokreditinstitute, dem Leasingrecht und den Rechtsvorschriften über die Untergesetzgebung,
  • Einleitung, Verwaltung und Überwachung der vorläufigen Verwaltung, Liquidation und Konkurs oder Wiedereinziehung von Banken,
  • Widerruf der Bank, Mikro-Kredit-Organisation und Leasing-Unternehmen, Lizenzen in Übereinstimmung mit dem Gesetz,
  • Erlass von Rechtsakten, die die Leistungsfähigkeit von Banken, Mikrokreditinstituten und Leasing-Unternehmen regeln,
  • Durchführung einer Bewertung der Bedingungen und Erteilung von Genehmigungen an Banken im Zusammenhang mit der neuen Ausgabe von Aktien,
  • Durchführung von Maßnahmen zur Unterstützung von Antiterrormaßnahmen in Bezug auf Banken, Kleinstkreditinstitute und Leasinggesellschaften auf Antrag einer zugelassenen Einrichtung auf der Grundlage eines entsprechenden Gesetzes oder in Übereinstimmung mit Sonderbeschlüssen des UN-Sicherheitsrates,
  • Unter Berücksichtigung aller geeigneten Maßnahmen, die die Sperrung von Kundenkonten in einer Bank oder Bank in der gesamten Föderation von Bosnien und Herzegowina beinhalten können, um die Finanzierung von Maßnahmen, die den Frieden behindern oder behindern, zu verhindern Wie es im Rahmen des Rahmenabkommens über den Frieden in Bosnien und Herzegowina verfolgt wird.

Die Agentur realisiert in Zusammenarbeit mit der Zentralbank von Bosnien und Herzegowina internationale Kontakte in Bezug auf:

  • Erteilung von Bank-, Mikrokredit- und Leasinglizenzen,
  • Aufsicht über Banken, Mikrokreditinstitute und Leasinggesellschaften,
  • Erfassung von Informationen über Banken, Mikrokreditinstitute und Leasinggesellschaften sowie deren Gegenseitigkeit.

Banken, Mikrokreditinstitute und Leasinggesellschaften sind verpflichtet, der Agentur Zugang zu allen Unterlagen zu gewähren, um die im Rahmen der Tätigkeit der Agentur festgelegten Tätigkeiten durchzuführen.

Die Agentur legt dem Parlament des Bundes von Bosnien und Herzegowina über die Regierung des Bundes von Bosnien und Herzegowina ihren Bericht über die Arbeit und die Leistung vor.

Organisation und Governance

Der Vorstand der FBA vertritt sein Führungsgremium, das aus fünf Mitgliedern besteht, die von der Regierung des Parlaments des Verbandes BiH für fünf Jahre ernannt werden. Der Vorstand ist für die allgemeine Aufsicht über die Leistung der Agentur verantwortlich und ergreift Maßnahmen für eine wirksame und rationelle Erfüllung der im FBA-Arbeitsbereich festgelegten Aufgaben.



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