Bauschlichtungsverfahren – die Alternative bei Streitigkeiten mit Handwerkern, Bauträgern, Architekten und Co.

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Der (Um-)Bau eines Eigenheims ist eine wahre Belastungsprobe – und endet nicht selten im Streit: häufig wird die Baumaßnahme teurer als geplant oder es bestehen Zweifel an der Mangelfreiheit der ausgeführten Bauleistungen. Dabei könnten die jeweiligen Interessen der Beteiligten nicht gegenläufiger sein: Der vorleistungspflichtige Handwerker oder Architekt hat das Interesse an dem zeitnahen Ausgleich seiner Schlussrechnung, der Bauherr wünscht im Gegenzug die Sicherheit, dass der Bau frei von Mängeln ist, bevor er den Handwerker bzw. Architekten durch Ausgleich der Schlussrechnung „vom Haken lässt“.

Der klassischerweise zu bestreitende Weg: das Gerichtsverfahren. Doch dieses ist nicht nur teuer, sondern meist mit vielen Monaten, regelmäßig sogar mehreren Jahren Verfahrensdauer verbunden.

Die bei den Handwerkskammern in Nordrhein-Westfalen angeschlossenen Bauschlichtungsstellen bieten hierzu eine Alternative: das Bauschlichtungsverfahren!

Hierbei handelt es sich um ein außergerichtliches Güteverfahren mit dem Ziel, schnell und kostengünstig eine vergleichsweise Regelung zu treffen, die den Interessen aller Beteiligten gerecht wird.

Vorausgesetzt, die Beteiligten sind sich einig, dass das Bauschlichtungsverfahren durchgeführt werden soll, wird dieses in NRW von einem erfahrenen Juristen geleitet, der die notwendige Unabhängigkeit und Objektivität für eine erfolgreiche Schlichtung mit sich bringt. Dieser zieht regelmäßig einen sog. Fachbeisitzer in Gestalt eines Sachverständigen hinzu, der das notwendige technische Verständnis beisteuert. In kurzfristig anberaumten, gemeinsamen Terminen – möglichst auf der Baustelle – tauschen sich die Beteiligten über die streitigen Punkte unter rechtlicher Einschätzung des Vorsitzenden aus, etwaige Mängel werden in Augenschein genommen und vom Fachbeisitzer bewertet und nicht selten lässt sich bereits am Ende eines derartigen Termins eine vergleichsweise Lösung skizzieren, die zur Zufriedenheit aller Beteiligten einen Abschluss des oft langwierigen Bauvorhabens darstellt.

Ist auch Ihnen an einer kurzfristigen, kostengünstigen Regelung Ihrer Baustreitigkeit gelegen? Wir begleiten Sie gerne durch das Bauschlichtungsverfahren!

Bitte nehmen Sie hierzu per E-Mail oder telefonisch Kontakt mit uns auf, so dass wir Ihren Einzelfall und die weitere Vorgehensweise in einem gemeinsamen, persönlichen Besprechungstermin erörtern können.  



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