Bearbeitungsgebühr bei Krediten zurückfordern

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im Urteil vom 13.5.2014 entschieden, dass die von Banken bei Ratenzahlungskrediten oft erhobenen Bearbeitungsgebühren so nicht zulässig sind.

In der Vergangenheit war es z. B. bei einer Autofinanzierung oft so, dass neben den eigentlichen Zinsen und dem reinen Kreditbetrag eine Vielzahl weiterer Positionen für alles Mögliche auftauchte. Dort versteckte sich u.a. eine „Bearbeitungsgebühr“. Gerade bei Autofinanzierungen beliefen sich diese schnell auf über 1.000 €! Bei den vielen kleinen Konsumkrediten, egal ob für Notebook, Fernseher oder Waschmaschine, kam diese Kostenposition ebenfalls vor. Zu Unrecht, wie der BGH nun entschied.

Dies wirft nun die Frage auf, wie und ob man als Kreditnehmer hierauf zu Unrecht gezahlte Beträge zurückfordern kann. Dabei ist u.a. zu beachten, dass auch der Rückforderungsanspruch der Verjährung unterliegt. Gerade zum Jahresende werden wieder viele Forderungen verjähren. Man sollte also vorher tätig werden.

Den Kreditnehmern kann daher nur geraten werden, ihre Ansprüche mithilfe eines Rechtsanwaltes prüfen zu lassen und dann – soweit berechtigt – auch geltend zu machen.

Aus der Praxis kann man sagen, dass viele Fälle sich mithilfe anwaltlicher Forderungsschreiben klären lassen sollten. Eine Klage vor den Gerichten wird nicht unbedingt notwendig sein. So auch in einem zuletzt von uns vertretenen Fall – auch hier konnte alles mit wenigen Schreiben geklärt werden und zahlte die Bank freiwillig.

Verschenken Sie also kein Geld.

Ihre Bandmann & Krönert Rechtsanwälte



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