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Bearbeitungsgebühren - Banken drohen Rückforderungen in Millionenhöhe

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Bearbeitungsgebühren für Ratenkredite sind unzulässig. So hat der Bundesgerichtshof am 13. Mai 2014 heute entschieden (Az. XI ZR 405/12 und XI ZR 17).

Auf Banken kommen Rückforderungsansprüche in Millionenhöhe zu. SH Rechtsanwälte vertritt eine Vielzahl betroffener Bankkunden.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Thomas Hüttenmüller:

„Ein guter Tag für unsere Mandanten! Endlich herrscht Klarheit und die zu Unrecht gezahlten Bearbeitungsgebühren müssen zurückgezahlt werden. Der BGH hat richtig entschieden. Wir erwarten eine Klagewelle gegen die Banken und sind hierfür gut gerüstet.“

Zum Hintergrund: Der Bundesgerichtshof (BGH) prüfte vorgefertigte Vertragsklauseln, nach denen Verbraucher für ihren Kredit nicht nur Zinsen zahlen müssen, sondern auch ein laufzeitunabhängiges Bearbeitungsentgelt. Laut BGH benachteiligen diese Klauseln die Bankkunden unangemessen. Banken wälzen damit Kosten für jene Tätigkeiten auf die Kunden ab, die sie in eigenem Geschäftsinteresse erbrachten oder zu denen sie rechtlich verpflichtet sind.

In den SH Rechtsanwälte vorliegenden Fällen berechneten die Banken Bearbeitungsgebühren zwischen 1 und 3,5 Prozent. Wann die Erstattungsforderungen betroffener Kunden verjähren, hat der BGH jedoch nicht geklärt. Von der Entscheidung profitieren daher ganz sicher diejenigen, die ihren Kreditvertrag 2011 oder später abgeschlossen haben. Einige Gerichte legen aber bezüglich der Verjährung eine zehnjährige Verjährungsfrist zugrunde, so dass die Bearbeitungsgebühren für Verträge ab 2004 zurückgefordert werden können. SH Rechtsanwälte erwartet, dass der BGH auch noch in diesem Jahr die Frage der Verjährungsfrist klären wird.


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