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Bearbeitungsgebühren für Kredite - können auch Unternehmer die Gebühren zurückfordern?

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Wie sieht es mit Hausfinanzierungen und Autokrediten aus?

Das vieldiskutierte Urteil des BGH vom 28.10.2014, in dem entschieden wurde, dass Ansprüche auf Rückzahlung von Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten aus dem Zeitraum Ende 2004 bis 31.12.2011 erst zum Ende des Jahres 2014 verjähren, wirft für viele Kreditnehmer Fragen auf: Wie verhält es sich mit Unternehmerkrediten? Gilt das Urteil auch für Baufinanzierungen oder Autokredite?

Wir klären diese wichtigen Fragen zu Bearbeitungsgebühren für Darlehen!

Hausfinanzierung und Kredite für Fahrzeuge

In den vom BGH entschiedenen Ausgangsfällen waren solche Kredite Gegenstand des Verfahrens, die nicht für einen bestimmten, zweckgebundenen Umstand aufgenommen wurden. Dies wirft natürlich auch die Frage auf, ob auch die Bearbeitungsgebühren für zweckgebundene Darlehen, beispielsweise für Immobilienfinanzierungen oder den Kauf eines Fahrzeugs, vom Urteil umfasst sind.

Der Bundesgerichtshof hat sich zu diesem Thema in den zur Entscheidung stehenden Verfahren nicht geäußert. Das bedeutet allerdings zugleich, dass Bearbeitungsgebühren für zweckgebundene Kredite auch nicht explizit von Rückforderungsansprüchen ausgeschlossen wurden, was Betroffene Darlehensnehmer hoffen lässt. Wir sind der Überzeugung, dass kein Grund besteht, zwischen zweckgebundenen und nicht-zweckgebundenen Krediten zu unterscheiden. Dementsprechend ermutigen wir unsere Mandanten, auch die Gebühren für solche Vorhaben von ihren Geldinstituten zurückzufordern!

Kredite für Unternehmer

Auch stellt sich die Frage, warum die Rechtsprechung des BGH zwar für Verbraucher gelten soll, nicht aber für Unternehmer. Als Argument wird oftmals angeführt, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in denen die Bearbeitungsgebühren regelmäßig festgelegt seien, für Verbraucher einer schärferen Kontrolle unterlägen, als für Unternehmer. Letztere müssten dementsprechend Bearbeitungsgebühren zahlen.

Dies sehen wir grundlegend anders: Es besteht auch hier kein sachlicher Grund, zwischen Verbrauchern und Unternehmern zu differenzieren. In beiden Fällen wird der Kreditnehmer durch die Erhebung der Kreditgebühren unangemessen benachteiligt. Durch Bearbeitungsgebühren werden Gebühren für Aufgaben, die offensichtlich im Pflichtenkreis der Bank liegen, auf den Kunden abgewälzt. Das AGB-Recht schützt unserer Ansicht nach Verbraucher und Unternehmer gleichermaßen vor solchen Klauseln.

Dies sieht im Übrigen auch das Amtsgericht Nürnberg so (Urteil vom 15.11.2013 – Az. 18 C 3194/13) so: Im zur Entscheidung stehenden Fall schloss ein Gewerbetreibender mit seiner Bank zwei Darlehensverträge zur Finanzierung von Photovoltaikanlagen und sollte dafür ein einmaliges Bearbeitungsentgelt von über 900,00 Euro bezahlen. Als dieses Entgelt zurückgefordert wurde, erhielt der Unternehmer Recht. Die Bank musste das Bearbeitungsentgelt zuzüglich Zinsen zurückzahlen!

Jetzt Bearbeitungsgebühren zurückverlangen, bevor sie verjähren!

Betroffenen Verbrauchen und Unternehmern raten wir, schnellstmöglich sämtliche, innerhalb der vergangenen 10 Jahre aufgenommenen Kredite und Finanzierungen – ob zweckgebunden oder nicht – zu überprüfen und noch in diesem Jahr von der Bank zurückzufordern. Eile ist geboten, da die Ansprüche nach dem Urteil des BGH zum Ende des Jahres 2014 verjähren!

Da zu erwarten ist, dass Banken sich gerade bei Unternehmerkrediten oder aber zweckgebundenen Finanzierungen nicht kooperativ zeigen werden, sollten Betroffene sich – um die Verjährung zu vermeiden und den nötigen Druck aufzubauen – schnellstmöglich mit einem Anwalt gegen die Gebühren wehren.

Rechtsanwalt Holger Syldath

Fachanwalt für Insolvenzrecht


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