Befreiung von Festsetzung des B-Plans und Nachbarrecht

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Rechtmäßig erteilte Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans können keine Verletzung des nachbarlichen Rücksichtsnahmegebots darstellen (Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 08. Juli 2013, Az: 2 L 658/13.DA).

Für das Bauvorhaben im Einzugsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans hatte die Gemeinde den durch unsere Kanzlei vertretenen Bauherrn für bestimmte Festsetzungen Befreiungen erteilt. Unter anderem wurde es ihm gestattet die straßenseitige Baulinie zu unterschreiten und sein Haus einige Meter hinter dieser Linie zu bauen.

Die Nachbarin fühlte sich hierdurch beeinträchtigt und machte geltend, dass von dem Bauvorhaben eine erdrückende Wirkung ausgehe und ihr Haus unverhältnismäßig verschattet werde. Das von ihr angerufene Verwaltungsgericht sah dies anders und stellte fest, dass alle Befreiungen zu Recht erteilt wurden und lehnte ihren Antrag auf einstweiligen Rechtschutz ab. Dieser war auf die Einstellung der Bauarbeiten gerichtet.

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

http://khan-lang.com/wp-content/uploads/2013/12/Verwaltungsgericht-Baurecht.pdf



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