Befristeter Arbeitsvertrag

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Eine Vielzahl der Arbeitsverträge in Deutschland ist befristet. (oftmals unwirksam)

Wenn Ihre Befristung ausläuft, endet meist das Arbeitsverhältnis. Möglicherweise war die Befristung aber auch unwirksam, so dass dann von einem unbefristeten Arbeitsverhältnis auszugehen ist.
 
Nehmen wir aber einmal an, die Befristung war wirksam.

Natürlich wollen Sie so früh wie möglich wissen, ob das Arbeitsverhältnis verlängert wird oder nicht.

Doch besteht hierauf ein Anspruch?

Leider gibt es keine gesetzliche Regelung hierüber.

Der Chef hat keine Informationspflicht darüber, ob das Arbeitsverhältnis verlängert wird oder nicht. (Obwohl man vielleicht sagen könnte, dass sich eine solche Verpflichtung aus der Fürsorgepflicht ergeben könnte)


Hintergrund ist, dass ja im Arbeitsvertrag gerade geregelt ist, wann das Arbeitsverhältnis endet. Möchten Sie erfahren, ob Sie nach Ablauf der Befristung weiter beschäftigt werden hilft nur das Gespräch mit dem Chef.

Sollten Sie nicht weiter beschäftigt werden, können Sie die Befristung vor dem Arbeitsgericht prüfen lassen.

Liegt eine unwirksame Befristung vor, so entsteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.

Anwaltstipp: Im Zweifel sollte das Gericht zeitnah angerufen werden. (innerhalb von 3 Wochen)

Rechtsanwalt Borth

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