Am 10. Oktober hat der Bundesrat beschlossen, die Rechtsberatung für einkommensschwache Bürger einzudämmen. Begründet wird dies mit explodierenden Kosten. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt diese Pläne entschieden ab und appelliert an den Bundestag, sich diesem Ansinnen entgegenzustellen. Bei dem insgesamt in Deutschland pro Jahr aufgewendeten Volumen der Beratungshilfe in Höhe von 86 Millionen Euro (2007) bestehe ohnehin kaum Einsparpotenzial. „Pro Einwohner gibt die öffentliche Hand lediglich rund 1 Euro jährlich für die Beratungshilfe aus", betont Rechtsanwalt Hartmut Kilger, DAV-Präsident. Es gehe schließlich darum, dass auch sozial Schwache Zugang zum Recht hätten. Zudem müsse sich der Gesetzgeber fragen, warum sich zahlreiche Betroffene erfolgreich vor Gericht wehren, wenn er so komplexe Regelungen erlässt, wie beispielsweise die Hartz-IV-Gesetzgebung.
Auch der internationale Vergleich lässt für Einsparungen keinen Raum. So wurde in einer vergleichbaren Untersuchung zur Prozesskostenhilfe festgestellt, dass über das Jahr 2006 für die Bundesrepublik Prozesskostenhilfe für 498 Millionen Euro gewährt wurde. Das bedeutet 5,58 Euro pro Einwohner. In den Niederlanden werden bereits 23,22 Euro pro Einwohner, in Norwegen 29,86 Euro oder in England bereits 57,78 Euro pro Einwohner, für Prozesskostenhilfe ausgegeben. England ist die Unterstützung sozial Schwacher zehnmal so viel wert als Deutschland. Eine „mutwillige Inanspruchnahme" der Beratungshilfe, wie sie der Bundesrat festgestellt haben will, kann die Anwaltschaft so nicht nachvollziehen. Die Anwaltschaft ist bereit, ihre gesellschaftliche Verantwortung im Bereich der Beratungs- und Prozesskostenhilfe als nahezu pro-bono Tätigkeit wahrzunehmen, da kostendeckend in diesem Bereich ohnehin nicht gearbeitet werden könne. Von der öffentlichen Hand erwartet der DAV ein gleiches Engagement. Wirtschaftlich Schwache müssten weiterhin zu ihrem Recht kommen können.
Björn Blume, Rechtsanwalt
Bewertung
5 von
8 Mitgliedern fanden den Rechtstipp hilfreich.
War der Rechtstipp für Sie hilfreich?
Eigenen Kommentar zu diesem Rechtstipp abgeben
Zum Kommentieren der Rechtstipps müssen Sie mit Ihren anwalt.de-Benutzerdaten
eingeloggt sein.
Falls Sie noch keinen anwalt.de-Zugang haben, können Sie sich
hier registrieren
Empfehlen Sie diesen Rechtstipp
Der Rechtstipp wurde bisher noch nicht kommentiert