Behandlungsfehler & Arzthaftung: ein Überblick

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Wer sich als Patient zu einem Arzt begibt, darf erwarten, nach dem anerkannten und gesicherten Stand der medizinischen Wissenschaft (lege artis) behandelt zu werden. Wo Menschen arbeiten, werden Fehler gemacht. Macht ein Arzt bei der Behandlung eines Patienten einen Fehler, so können die Folgen für den Patienten gravierend sein. Als Anwältin für Strafrecht in München gebe ich Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Ausprägungen der Arzthaftung. 

1. Anamnesefehler

Ein Arzt muss eine gründliche Anamnese durchführen. D.h. Alls medizinisch relevanten Informationen vom Patienten erfragen, um eine Diagnose stellen zu können. Ein Arzt muss Fragen stellen, wo sie sich aufdrängen. Tut er dies nicht, so liegt ein Anamnesefehler vor. 

Macht ein Arzt Fehler bei der Anamnese, so ist die folgende Diagnose oftmals fehlerhaft, da ihm relevante medizinische Informationen gefehlt haben. 

2. Befunderhebungsfehler 

Werden medizinisch gebotene Befunde nicht erhoben, liegt ein Befunderhebungsfehler vor. Oftmals weisen Ärzte zwar auf die Möglichkeit bestimmter Untersuchungen hin, doch kann sich im Einzelfall die Pflicht des Arztes ergeben, auf die dringende Erforderlichkeit einer Untersuchung hinzuweisen. 

3. Diagnosefehler

Ein Diagnosefehler liegt vor, wenn eine Fehldiagnose deshalb erfolgte, weil der Arzt eine notwendige Befunderhebung unterlassen hat.

4. Therapiefehler

Ein Therapiefehler ist gegeben, wenn die Behandlungsmethode, die der Arzt wählt, nicht derjenigen entspricht, die ein gewissenhafter und aufmerksamer Arzt im Zeitpunkt der Behandlung wählen würde. 

5. Aufklärungsfehler 

Ein Arzt muss seine Patienten über Risiken und Nebenwirkungen von Behandlungen, OPs und Medikamenten aufklären, sodass der Patient eine Vorstellung von dem Ausmaß der Gefahren erhält, die mit der Behandlung verbunden sind. Für eine ordnungsgemäße Aufklärung trägt der Arzt die Beweislast

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