Behandlungsfehler führt zur schwerer Behinderung

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Landgericht Hamburg - vom 24. Oktober 2012
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Schwerstpflegefall durch Fehlmedikamentierung, LG Hamburg, Az. 323 O 323/10

Chronologie:
Die Klägerin befand sich bei den Beklagten in ärztlicher Behandlung. Dabei kam es aufgrund einer Fehlmedikamentierung zu einer Lithium-Intoxikation, die nachfolgend zu schweren motorischen und neurologischen Störungen führte. Die Klägerin ist heute schwerstpflegebedürftig.

Verfahren:
Das Landgericht Hamburg hat die Angelegenheit fachmedizinisch hinterfragen lassen. Der bestellte Sachverständige kam im Ergebnis zu einer nicht lege artis Behandlung durch die Beklagtenseite, woraufhin das Gericht den Parteien anriet, sich im Vergleichswege zu einigen. Die Gesamtschadenposition liegt im deutlich sechsstelligen Eurobereich.

Anmerkungen:
Die Klägerin wird in dem Prozess durch eine amtlich bestellte Betreuerin vertreten. Das ist in denjenigen Fällen erforderlich, in denen ein Geschädigter nicht mehr selber seine Geschäfte betreiben kann. Im Vorfeld des Prozesses hatte die Haftpflichtversicherung der Beklagten, die HDI-Gerlin die erhobenen Vorwürfe noch als "bei der vorliegenden Sachlage völlig ungerechtfertigt" zurückgewiesen. So "völllig ungerechtfertigt" waren die Vorwürfe dann wohl aber doch nicht, stellt Rechtsanwalt Dr. D.C. Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht fest.


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