Behandlungsfehler: Hautverbrennung anlässlich Brustimplantatwechsels

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Landgericht Frankfurt/Oder - vom 15. November 2014
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Hautverbrennung anlässlich Brustimplantatwechsels, LG Frankfurt/Oder, Az.: 12 O 292/12

Chronologie:

Die Klägerin begab sich zwecks Brustimplantatwechsels wegen einer bestehenden Kapselfibrose in die Behandlung bei der Beklagten. Während dieser Operation kam es zu Hautverbrennungen im oberen Dekolleté-Bereich, da die Operationsassistentin eine zu heiße Lichtquelle verwendete. Durch die Verbrennungen entstand eine 31 cm lange Narbe im sichtbaren Bereich über dem Dekolleté.

Verfahren:

Das Landgericht Frankfurt/Oder hat den Vorfall mittels eines fachmedizinischen Sachverständigengutachtens eruieren lassen. Dieser konstatierte, dass die intraoperative Verbrennung unstrittig als grober Sorgfaltsfehler zu klassifizieren sei. Die Parteien haben sodann einen Vergleich abgeschlossen, wonach die Klägerin für die Gesundheitsschädigung eine angemessene pauschale Entschädigung erhält.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Wird gutachterlich in einem Arzthaftungsprozess eine Sorgfaltspflichtverletzung festgestellt, so bietet sich oftmals eine vergleichsweise Regelung an, insbesondere bei geringfügigeren Schädigungen, so wie im vorliegenden Fall, stellt der sachbearbeitende Rechtsanwalt D.C. Mahr LLM, Fachanwalt für Medizinrecht fest.


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