Die Anzahl der gemeldeten Behandlungsfehler hat sich in den vergangenen Jahren stetig erhöht. Entsprechend steigt die Anzahl der Haftungsprozesse, so dass eine Beratung und Vertretung durch einen erfahrenen Anwalt wichtig ist.
Fehlerhafte Behandlung
Es geht meist zunächst um eine fehlerhafte Behandlung, die im übrigen regelmäßig als Körperverletzung zu werten ist.
Der Arzt schuldet zwar keinen Erfolg, aber dennoch eine Behandlung, die dem sichersten Weg und dem aktuellen medizinischen Behandlungsstandard entspricht.
Fehlerhafte oder fehlende Aufklärung
Daneben ist auch eine ausreichende Aufklärung notwendig. Eine unterlassene oder fehlerhafte Aufklärung kann für sich allein schon haftungsbegründend sein. Hierbei ist wichtig, dass die Aufklärung rechtzeitig erfolgt, d.h. nicht erst am Tag der Operation, damit genügend Zeit zur Überlegung verbleibt oder um eine zweite Meinung einzuholen.
Besonders hohe Anforderungen an eine umfassende Aufklärung werden bei Schönheitsoperationen gestellt: z.B. bei Fettabsaugung, Botox-Spritzen etc.
Die oft geübte Praxis, dem Patienten am Tag oder Vortag der Operation einen Aufklärungsbogen zwecks Unterschrift hinzulegen, reicht nicht aus. Es muss daneben ein persönliches Aufklärungsgespräch stattfinden.
Verjährung
Letztlich spielt auch die Verjährungsfrage eine Rolle. Hierbei kommt es in der Regel nicht auf starre Fristen an, sondern auf den Zeitpunkt der Kenntnisnahme des medizinischen Schädigungszusammenhangs.
Der Verdacht auf eine fehlerhafte Behandlung sollte zuerst in einem Beratungsgespräch (ab ca. 80 Euro) geklärt werden. Vor einer gerichtlichen Klärung können Verhandlungen mit den gegnerischen Haftpflichtversicherungen geführt werden. Auch besteht die Möglichkeit der Einschaltung von Schieds- bzw. Gutachterstellen, die einen Prozess oft überflüssig machen.
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