Behandlungsfehler:Gallengangperforation bei laparoskopischer Cholezystektomie

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Landgericht Darmstadt - vom 20. März 2013
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Gallengangperforation bei laparoskopischer Cholezystektomie, LG Darmstadt, Az. 19 O 28/11

Chronologie:

Die Klägerin begab sich in die Klinik der Beklagten zwecks Entfernung der Gallenblase. Hierbei wurde versehentlich der Hauptgallengang durchtrennt. Die Klägerin ist seither stark gesundheitlich beeinträchtigt, u.a. Leber und Niere sind geschädigt.

Verfahren:

Das Landgericht Darmstadt hat die Angelegenheit mittels eines viszeralchirurgischen Gutachtens überprüfen lassen. Nachdem der Gutachter eine Fehlbehandlung konstatierte, schlug das Gericht den Parteien eine gütliche Einigung vor. Die Gesamtregulierung liegt bei rund 50.000,- Euro.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Der Haftpflichtversicherer der Beklagten, die R+V Versicherung mit Sitz in Wiesbaden hatte die Ansprüche der Klägerin im Vorfeld des Verfahrens mit den Worten zurückgewiesen: "Ein Behandlungsfehler.....liegt nicht vor." Das Gericht hat den Versicherer nunmehr eines Besseren belehrt, stellt der alleinsachbearbeitende Rechtsanwalt Dr D.C. Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht fest.


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