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Bei Mietzahlungen ist der Samstag ein Sonntag

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

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Wenn es um die Zahlung der Miete geht, dann wird für Mieter der Samstag sozusagen zum Sonntag. Zumindest hat der Bundesgerichtshof im Juli 2010 entschieden, dass der Samstag im deutschen Mietrecht kein Werktag ist. Fällt demnach der Monatserste auf einen Freitag, so hat der Mieter Zeit bis zum Dienstag, um die fällige Miete zu begleichen. Dabei muss aber die Mietzahlung rechtzeitig beim Vermieter eingehen. So heißt es in dem Urteil des BGH (Az.: VIII ZR 129/09) vom 13. Juli 2010.

Damit folgte der Bundesgerichtshof nicht den Urteilen einiger anderer Gerichte zuvor, die entschieden hatten, dass der Samstag als Werktag mitzurechnen ist. Dabei machte der BGH aber deutlich, dass der Samstag nicht grundsätzlich kein Werktag mehr sei. Im allgemeinen Sprachgebrauch gelte dieser weiterhin als Werktag - auch nach dem Sprachgebrauch des Gesetzes. Nur im Falle der Mietzahlungen sei dies anders.

Dabei stellte das Urteil des BGH den Schutzzweck des Mieters für die Entrichtung der Miete in den Vordergrund. Denn bei der Karenzzeit von drei Werktagen zu Monatsbeginn für die Entrichtung der Miete, die im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert ist, sei der Samstag nicht als Werktag anzusehen, hieß es.

Foto(s): ©iStockphoto.com

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