Spricht der Arbeitgeber wegen formeller Mängel der Kündigung eine Wiederholungskündigung aus, kann eine erneute Betriebsratsanhörung entbehrlich sein.
Das Bundesarbeitsgericht relativiert seine bisher sehr restriktive Rechtsprechung zu dieser Frage.
Im entschiedenen Fall hatte der Arbeitgeber bei identischem Kündigungssachverhalt und Kündigungsgrund eine zweite Kündigung ausgesprochen, da er bei der ersten Kündigung nach ordnungsgemäßer Information des Betriebsrates die Stellungnahmefrist nicht abgewartet hatte.
Die vorsorglich erneute Kündigung macht eine erneute Betriebsratsanhörung nicht erforderlich. Das ordnungsgemäß eingeleitete Anhörungsverfahren wirkt für die Kündigung fort. Bisher hatte das BAG immer betont, dass ein Anhörungsverfahren mit dem Zugang einer Kündigung „verbraucht" sei und deshalb ein neue weitere Anhörung eingeleitet werden müsse.
Christian Fuhrmann
Rechtsanwalt
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