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Berechtigungsanfrage der Borussia Dortmund (BVB Merchandising GmbH)

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Mir wurde im Rahmen einer E-Mail-Anfrage eine Berechtigungsanfrage der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen aus München im Auftrag der BVB Merchandising GmbH zur Prüfung vorgelegt.

In dem Schreiben wird zur Stellungnahme aufgefordert, warum auf der Plattform eBay-Kleinanzeigen Produkte online beim Verkauf mit den Bezeichnungen „BVB“ und dem bekannten Vereinslogo beworben werden.

Die Begriffe BVB, Borussia Dortmund, Echte Liebe, Westfalenstadion sind beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragen. Auch das Vereinslogo BVB 09 ist markenrechtlich geschützt.

Grundsätzlich dürfen nur die von der Markenrechtsinhaberin selbst in den Verkehr gebrachten Produkte mit der jeweiligen geschützten Marke versehen oder beworben werden. Ohne Vorliegen eines Lizenzvertrages oder einer anderweitigen Zustimmung der Markenrechtsinhaberin kann die Verwendung einer geschützten Marke eine Markenrechtsverletzung darstellen.

Aufgrund dieses Verdachtes wird diese Berechtigungsanfrage zugesendet. Der Mandant soll innerhalb einer bestimmten Frist erklären, aus welchen Gründen er sich dazu berechtigt sieht, die Marken „BVB“ und „Borussia Dortmund“ für die Bewerbung zu nutzen.

Wie soll ich mich verhalten?

Antworten Sie nicht vorschnell auf das Schreiben. Häufig sind Berechtigungsanfragen nur die Vorstufe einer Abmahnung. Eine solche Abmahnung ist mit erheblichen Kosten verbunden.

In den meisten Fällen lassen sich hohe Abmahnkosten durch Abgabe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung vermeiden.

Gerne können Sie mir das erhaltene Schreiben zur kostenlosen Ersteinschätzung per E-Mail zusenden.


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