Berlin Atlantic Capital (BAC): Anlegern droht Totalverlust - rasches Handeln empfohlen!

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Berlin, 21.02.2011

Über 8000 Anleger vertrauten der Berlin Atlantic Capital und ihrem Fondsmanagement. Nun stehen sie vor einem Scherbenhaufen: das Manager Magazin berichtete im Internet am 17.02.2011, dass es zu einem Totalverlust der Anlegereinlagen kommen kann.

Was ist passiert? Idee der betroffenen BAC Fonds ist die Investition in Lebensversicherungspolicen in den USA. Anstelle der ursprünglichen Versicherungsnehmer, denen der Fonds die Policen abkauft, zahlt der Fonds die Prämien weiter und kassiert am Ende die Ablaufleistung. Das Makabere an diesem Geschäftsmodell: der Versicherte muss für eine gute Rendite zum richtigen Zeitpunkt sterben.

Den Anlegern wird nun laut Manager Magazin ein Mix aus Managementfehlern und schlechter Marktentwicklung zum Verhängnis. Man hatte die Idee, die Policen aller einzelnen Fonds in einen neuen Fonds zu überführen und wollte diesen zu einer kapitalmarktfähigen Größe ausbauen. Hierfür wurde ein zusätzliches Darlehen bei der US-Bank Wachovia aufgenommen. Diese wurde von Wells Fargo übernommen, die an einer Fortführung der Geschäftsbeziehung jedoch kein Interesse und das Darlehen zur Rückzahlung fällig gestellt hat.

Problematisch insoweit: die Versicherungspolicen dienen der Besicherung des Darlehens. Wells Fargo droht mit einer Verwertung des Policen. Das Manager Magazin skizziert zwei denkbare Szenarien: entweder übernimmt Wells Fargo die Policen und lässt sie weiterlaufen, was für die Anleger einen Totalverlust bedeuten könnte. Oder die Policen werden kurzfristig veräußert, was die Verluste nach Schätzungen auf 60 % begrenzen würde.

BAC soll sich intensiv um eine Lösung der Probleme kümmern, von neuen Investoren ist die Rede. Unabhängig davon, ob die Rettungsbemühungen von BAC Erfolg haben, empfiehlt Rechtsanwalt Hendrik Bombosch von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich allen betroffenen Anlegern die Einholung rechtlicher Beratung. Ansatzpunkte für Ansprüche auf Rückabwicklung des Beteiligungserwerbs können sich im Einzelfall etwa dann ergeben, wenn ein Anleger nicht vollständig oder nicht rechtzeitig über die mit den Fonds verbundenen Risiken aufgeklärt worden ist. In solchen Fällen kommt eine Haftung des Anlageberaters oder -vermittlers in Betracht, der den Erwerb des Fonds empfohlen und falsch oder unzureichend beraten hat, so Bombosch weiter.

Verfügt der Anleger zudem über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen derartigen Fällen die mit einer Anspruchsprüfung und -durchsetzung verbundenen Kosten.

Pressekontakt: Rechtsanwalt Hendrik Bombosch, CLLB Rechtsanwälte, Dircksenstraße 47, 10178 Berlin, Fon: 030-288 789 60, Fax: 030-288 789 620; Mail: bombosch@cllb.de Web: www.cllb.de


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