Berlin will arbeitslose Straftäter milder bestrafen

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Tagessätze

Um zukünftige Fälle von Menschen, die ins Gefängnis gehen, weil sie keine Geldstrafen bezahlen können, zu verhindern, plant die Justiz in Berlin, die Tagessätze für Geldstrafen um zwei Drittel zu reduzieren. Das bezieht sich auf Fälle wie den des arbeitslosen Kevin H., der wegen seiner Abhängigkeit von Tilidin und Diazepam und Schuldenproblemen 600 Euro Strafe wegen Schwarzfahrens zahlen musste. Diese Strafe würde künftig nur noch 200 Euro betragen.

Der Grund für die geplante Änderung ist, dass viele Menschen, die von Sozialleistungen leben, Schwierigkeiten haben, hohe Geldstrafen zu bezahlen. Insbesondere bei arbeitslosen Menschen hat die Berliner Justiz bisher pauschal 15 Euro pro Tag verlangt, was einen Monatsbetrag von 450 Euro entspricht, fast die gesamte Grundsicherung. Dies lässt den Delinquenten oft kein Geld für die Grundbedürfnisse wie Essen übrig.

Die Generalstaatsanwältin von Berlin, Margarete Koppers, hat kritisiert, dass die bisherigen Geldstrafen für arbeitslose Delinquenten oft überzogen sind. In einem Brief an den Präsidenten des Amtsgerichts argumentiert sie, dass die Wirkungen der Strafe immer im Verhältnis zur Schwere der Schuld stehen sollten, um „desozialisierende Folgen“ zu vermeiden. Um dieses Problem anzugehen, hat Koppers beschlossen, eine neue Anweisung an alle Berliner Staatsanwältinnen und Staatsanwälte zu erlassen, die besagt, dass sie bei "gänzlich vermögenslosen" Arbeitslosen nur noch ein Drittel der bisherigen Strafe fordern sollen - nämlich 5 Euro pro Tag. Obwohl die Richterinnen und Richter die Entscheidungen der Staatsanwaltschaft treffen, appelliert Koppers an sie, ihrem Plan zu folgen.

Leider kommt die geplante Reduzierung der Geldstrafen zu spät für den bereits verurteilten Schwarzfahrer Kevin H. Im Gerichtssaal des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten, wo er unlängst vor Gericht stand, erhielt er am Ende noch den Rat, die Strafe "irgendwie abzuarbeiten" trotz seiner Abhängigkeit von Medikamenten. Im vergangenen Jahr sind bundesweit etwa 50.000 Menschen an dieser Herausforderung gescheitert, darunter 3.000 in der Hauptstadt Berlin allein.

Ihr Rechtsanwalt und Strafverteidiger

Christian Keßler

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