Rechtstipp vom 13.04.2012

Berliner U-Bahn-Schläger: Verurteilung ist rechtskräftig

Der junge Gymnasiast, der im April 2011 auf dem U-Bahnhof Friedrichstraße in Berlin einen ihm zuvor unbekannten Mann niedergeschlagen und sodann mit Tritten gegen den Kopf traktiert hat, muss für zwei Jahre und zehn Monate in Haft. Der Bundesgerichtshof hatte das entsprechende auf versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung lautende Urteil des Berliner Landgerichts bestätigt und die Revision des zur Tatzeit 18-jährigen Täters als unbegründet verworfen.

Hintergrund: Der stark alkoholisierte Angeklagte schlug in der Nacht zum 23.04.2011 auf dem U-Bahnhof Friedrichstraße in Berlin den ihm zuvor unbekannten 29-jährigen Nebenkläger mit einer noch teilweise gefüllten Hartplastikflasche nieder. Dem am Boden Liegenden versetzte er mehrere heftige Tritte gegen den Kopf. Das Opfer erlitt ein schweres Schädel-Hirn-Traum

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