Berufsunfähigkeitsversicherung - BGH eröffnet Chance auf weitere Rentenzahlungen trotz Befristung

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Berufsunfähigkeitsversicherung - BGH eröffnet Chance für viele Versicherte auf weitere Rentenzahlungen trotz befristetem Anerkenntnis!

 

Viele Berufsunfähigkeitsversicherte, die BU-Rentenzahlungen aufgrund eines befristeten Anerkenntnis des Versicherers erhalten haben oder noch aktuell erhalten, dürften Ansprüche auf Zahlungen des Versicherers über die Befristung hinaus haben.

 

In einer grundlegenden Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (Urteil vom 09.10.2019, Az: IV ZR 235/18) erstmalig entschieden, dass ein befristetes Anerkenntnis nur dann wirksam ist, wenn der Versicherer die Befristung auch begründet. Die Erfahrungen aus der Praxis zeigen aber, dass die meisten Anerkenntnisse aus der Vergangenheit keine Begründung enthalten. Dies hat zur Folge, dass die Befristungen unwirksam sind. Der Versicherer kann sich also nicht auf die Befristung berufen.  Das Anerkenntnis ist damit so zu behandeln, als ob der Versicherer ein unbefristetes Anerkenntnis abgegeben hätte.  Von einem unbefristeten Anerkenntnis wiederum kann sich der Versicherer aber nur noch durch ein ordnungsgemäß durchgeführten Nachprüfungsverfahren lösen.

 

Dies bedeutet für viele Versicherte, dass sie trotz befristeten BU-Leistungen Anspruch auf weitere, zeitlich uneingeschränkte Rentenzahlungen haben könnten. Dies gilt solange, bis der Versicherer das sog. Nachprüfungsverfahren wirksam durchgeführt hat. Da aber die betroffenen Versicherer bislang größtenteils von einer wirksamen Befristung des Anerkenntnisses ausgehen, haben diese bislang auch nicht durch ein solches Nachprüfungsverfahren versucht, sich von den vermeintlich befristet anerkannten Leistungen wieder zu lösen. 

 

Praxistipp: Haben Sie also in der Vergangenheit BU-Leistungen erhalten, raten wir zur fachkundigen Überprüfung des befristeten Anerkenntnisses. Sofern keine ausreichende Begründung des Versicherers vorliegt, haben Sie Anspruch auf weitere monatliche Rentenzahlungen aus Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie noch berufsunfähig sind oder nicht.

 

Auch Versicherte, die aktuell aufgrund eines befristeten Anerkenntnisses BU-Renten erhalten, sollten Ihre Ansprüche auf weitere Rentenzahlungen über den Befristungszeitraum hinaus prüfen lassen.

 

Mit dieser Entscheidung hat der BGH erneut die Rechte der Berufsunfähigkeitsversicherten gestärkt, die ohnehin häufig große Probleme haben, ihre berechtigten und existenziell bedeutsamen BU-Leistungen auch durchzusetzen.

 

Gerne überprüfen wir auch Ihre möglichen Ansprüche auf zeitlich unbegrenzte Leistungen Ihres Versicherers.


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