Beschuldigtenvernehmung - was tun? Kurz und knapp!

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Eine Vernehmung erfolgt, wenn Sie als Beschuldigter einer Straftat qualifiziert werden und durch Behörden befragt werden. Diese Befragung zielt darauf ab, Informationen zur Tat zu sammeln und Sie möglicherweise zu überführen. In den meisten Fällen führt die Polizei die Vernehmung durch, in seltenen Fällen auch die Staatsanwaltschaft oder der Ermittlungsrichter.
Bereits die erste informatorische Befragung, zum Beispiel im Rahmen eines Verkehrsunfalls, kann als Vernehmung gelten, wenn ein Anfangsverdacht besteht. In diesem Fall ist eine Belehrung notwendig. Wenn Sie eine Vorladung als Beschuldigter erhalten, bedeutet dies, dass gegen Sie ermittelt wird und ein Anwalt sofort kontaktiert werden sollte.


Ob Sie zu einer Vernehmung erscheinen müssen, hängt vom Einzelfall ab:


- Vorladung durch die Polizei: Sie müssen nicht erscheinen und können sogar den Termin absagen, da keine Pflicht dazu besteht.


- Vorladung durch Staatsanwaltschaft/Richter: Hier müssen Sie grundsätzlich folgen, auch wenn Sie bereits eine Aussage bei der Polizei gemacht haben. Sie haben das Recht zu schweigen oder zu lügen, um sich nicht selbst zu belasten. Dieses Schweigen darf später vor Gericht nicht negativ ausgelegt werden. Es ist ratsam, sofort einen Anwalt zu konsultieren, um Ihre Rechte zu schützen.

In jedem Fall sollten Sie sich Hilfe bei einem Rechtsanwalt holen und ohne Sichtung der Ermittlungsakte keine Aussage tätigen. Es ist Ihr gutes Recht, zunächst abzuwarten und Ihrerseits alle Information zu sammeln, um dann die beste Taktik zu erarbeiten.


Erfahren Sie hier mehr: Beschuldigtenvernehmung-was tun? (vsrechtsanwaelte.de)


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