Betriebsbedingte Kündigung - Was Chefs beachten sollten

  • 2 Minuten Lesezeit

Betriebsbedingte Kündigungen sind nicht in jedem Krisenunternehmen erlaubt. Die Finanzkrise lässt zurzeit zahlreiche Freiberufler und Firmen um ihre Existenz kämpfen. Auftragsrückgänge, Konsumflaute, Kreditklemme: Viele Unternehmer wollen versuchen, die Wirtschaftskrise mit einem verkleinerten Personalstand durchzustehen und denken über betriebsbedingte Kündigungen nach. Wir erklären, wann Chefs Mitarbeiter betriebsbedingt entlassen dürfen - und was sie dabei beachten sollten.

Basis ist unternehmerische Entscheidung

Ein Unternehmer kann nur dann betriebsbedingte Kündigungen wirksam aussprechen, wenn eine unternehmerische Entscheidung getroffen worden ist, die zu einem Wegfall von Arbeitsplätzen führt. Dies kann beispielsweise vorliegen, wenn der Unternehmer eine neue Technik einführt oder eine Produkt nicht mehr anbietet und daher Stellen streicht. 

Fehler machen Kündigung unwirksam

Nicht selten ist in Kündigungsschreiben folgende Begründung zu finden: „wegen erheblichen Umsatzeinbruch ist der Arbeitsplatz weggefallen". Allein zu erklären, dem Unternehmen gehe es schlecht, reiche nicht aus. Dies ist keine unternehmerische Entscheidung. Der Unternehmer muss deutlich sagen, dass es wegen der Umsatzeinbußen auf ein bestimmtes Angebot verzichten muss und daher zum Beispiel eine Abteilung seines Betriebs geschlossen wird. Die Gründe für die Kündigung muss der Chef dem Mitarbeiter in dem Kündigungsschreiben nicht mitteilen. Soweit ein Betriebsrat vorhanden ist, muss dieser ggf. zuvor angehört werden. Wenn die Anhörung des Betriebsrate mit Fehlern behaftet ist, ist die Kündigung unwirksam.

Interessenausgleich oder Sozialplan

Arbeitgeber und Betriebsrat können sich in Verhandlungen auf einen Interessenausgleich oder einen Sozialplan einigen. Bei einem Interessenausgleich muss der Unternehmer mitteilen, ob gekündigt wird und wann was und wie geschieht. Ein Sozialplan soll die finanziellen Nachteile der Beschäftigten durch die Kündigung mildern. Wesentlicher Inhalt ist, zu welchen Konditionen ein Arbeitsvertrag beendet werden kann. Auch die Abfindungsbeträge werde darin festgelegt.

Betriebsrat bestimmt mit

Der Betriebsrat hat bei mehreren betriebsbedingten Kündigungen die Möglichkeit auszuhandeln, welche Mitarbeiter das Unternehmen verlassen müssen. Eine Rolle spielen dabei die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Alter, eventuelle Unterhaltspflichten der Mitarbeiter sowie eine mögliche Schwerbehinderung.

Kündigungsschutzklage kann lohnen

Für viele Arbeitnehmer lohnt sich bei einer betriebsbedingten Kündigung eine Kündigungsschutzklage. Bei betriebsbedingten Kündigungen können Unternehmen viele Fehler machen. Oft sei dem Arbeitnehmer zunächst einmal gar nicht ersichtlich, ob alle gesetzlichen Regeln beachtet wurden. Schon deshalb lohne sich eine Klage. Eine Ausnahme sei allerdings, wenn von vornherein feststehe, dass der Mitarbeiter eine angemessene Abfindung erhält oder es bereits einen austarierten Sozialplan gibt. Der Unternehmen muss hingegen die mögliche finanzielle Mehrbelastung eines Klageverfahrens in seine Kalkulation mit einbeziehen.

Oliver Ostheim

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Arbeitsrecht

www.ok-rechtsanwaelte.de


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwälte für Berufsunfähigkeit Ostheim & Klaus PartmbB

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten