Betriebsbedingte Kündigung! Was nun?

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Oft trifft es einen unverhofft. Die betriebsbedingte Kündigung liegt auf dem Tisch. Was tun? Eine Kündigung, wie immer diese auch ausgestaltet ist, sollte vom Arbeitnehmer keinesfalls ungeprüft hingenommen werden. Arbeitnehmer sind durch verschiedene Gesetze, insbesondere durch das Kündigungsschutzgesetz geschützt. Die Wirksamkeit einer Kündigung hängt von so vielen Dingen ab.

  • Gibt es überhaupt nachvollziehbare Gründe für den Wegfall des konkreten Arbeitsplatzes? Ist eine ordnungsgemäße Sozialauswahl durchgeführt worden?
  • Gibt es im Unternehmen andere freie Arbeitsplätze, die der Arbeitgeber zunächst anbieten muss?
  • Ist der Betriebsrat vor Ausspruch der Kündigung ordnungsgemäß angehört worden?
  • Kann ich eine Abfindung bekommen?
  • Ist die richtige Kündigungsfrist beachtet worden?
  • Hat die richtige Person die Kündigung unterschrieben?

Die Liste der zu prüfenden Fragen ist schier endlos. Die Rechtmäßigkeit einer Kündigung sollte ggf. im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens von dem Arbeitsgericht überprüft werden.

Achtung!!! Eine solche Klage kann nur innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung eingereicht werden. Wird diese Frist verpasst, ist gegen die Kündigung nichts mehr zu machen. Es ist daher wichtig, innerhalb dieser Frist Rat zu suchen. Im Übrigen wird eine anwaltliche Beratung bezüglich einer Kündigung von einer bestehenden Rechtsschutzversicherung gezahlt.

Jörg Wohlfeil

Rechtsanwalt und

Fachanwalt für Arbeitsrecht


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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