Rechtstipp vom 26.10.2006

Betriebskosten: Kündigung wegen Falschberatung durch Mieterverein

(Val) Ein Vermieter von Wohnraum kann das Mietverhältnis ordentlich kündigen, wenn der Mieter unberechtigt Betriebskostenvorauszahlungen in Höhe von insgesamt mehr als zwei Monatsmieten einbehalten hat. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.

Die Mieter hatten Vorauszahlungen auf die Betriebskosten einbehalten. Dazu hatte der örtliche Mieterschutzverein geraten, weil die Vermieterin trotz Aufforderung keine Fotokopien der Rechnungsbelege zu Betriebskostenabrechnungen für vergangene Jahre übersandt hatte. In der Rechtsprechung war der Anspruch gegen den Vermieter auf Überlassung von Fotokopien Abrechnungsbelege noch strittig. Nachdem die rückständigen Zahlungen die Summe von zwei Monatsmieten überschritten hatten, kam die Kündigung. Das Amtsgericht hat der Räumungsklage stattgegeben.

Bewertung
3 von 3 Mitgliedern fanden den Rechtstipp hilfreich.
War der Rechtstipp für Sie hilfreich?
Eigenen Kommentar zu diesem Rechtstipp abgeben
Zum Kommentieren der Rechtstipps müssen Sie mit Ihren anwalt.de-Benutzerdaten eingeloggt sein. Falls Sie noch keinen anwalt.de-Zugang haben, können Sie sich hier registrieren
Empfehlen Sie diesen Rechtstipp

Der Rechtstipp wurde bisher noch nicht kommentiert
Autorenprofil
anwalt.de - Rechtsnews
anwalt.de - Rechtsnews
Rollnerstr. 8
90408 Nürnberg
Weitere Rechtstipps (7453)