Betriebsrenten, gesetzliche Neuregelung zum 01.09.2009

Rechtsgebiete: Familienrecht, Rentenversicherungsrecht
Rechtstipp vom 07.08.2009

Rentner und Pensionisten sollten noch vor dem 01.09.2009 die Scheidung einreichen, um noch in den Genuss des Rentnerprivilegs zu kommen. Nach bisherigem Recht wird die Rente bei einer Scheidung nicht gekürzt, wenn der Verpflichtete bereits Rente oder Pension bezieht und der Ausgleichsberechtigte - im Regelfall die Ehefrau- noch keine Rente bezieht. Nach neuem Recht tritt eine sofortige Kürzung in Kraft.

Bei hohen Betriebsrenten ist ebenfalls die bisherige gesetzliche Reglung günstiger, da statische Betriebsrenten bisher abgewertet wurden. Nach neuem Recht findet keine Abwertung statt.

Nach der zum 01.09.2009 geltenden Neuregelung fallen betriebliche Renten nicht mehr in den Zugewinnausgleich, wenn ein Kapitalwahlrecht ausgeübt wird, sondern stets in den Versorgungsausgleich.


Bewertung
3 von 6 Mitgliedern fanden den Rechtstipp hilfreich.
War der Rechtstipp für Sie hilfreich?
ja nein
Eigenen Kommentar zu diesem Rechtstipp abgeben
Zum Kommentieren der Rechtstipps müssen Sie mit Ihren anwalt.de-Benutzerdaten eingeloggt sein. Falls Sie noch keinen anwalt.de-Zugang haben, können Sie sich hier registrieren   
Der Rechtstipp wurde bisher noch nicht kommentiert
Rechtstipp-Autor