Betrugsskandal um ehemalige Zurich-Agentur Nicklaus GmbH

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Anleger der Nicklaus GmbH werden von Berichten des Landeskriminalamtes aufgeschreckt – Abzocke durch die Nicklaus GmbH in Millionenhöhe – Was nun? Wer kann in die Verantwortung genommen werden? Muss die Zurich-Gruppe zahlen?

Die Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland, Riehler Straße 90, 50657 Köln als Tochterunternehmen der Zurich Insurance Group Ltd., Mythenquai 2, P.O. Box, 8022 Zurich zählt mit Versicherungsbeiträgen i. H. v. 5,886 Mrd. Euro alleine im Jahr 2013 sowie Kapitalanlagen von deutschen Gesellschaften i. H. v. 31,422 Mrd. Euro im Jahr 2013 zu der Versicherungsgruppe in Deutschland, bei der etwa auch 27 von 30 DAX-Unternehmen versichert sind. Der Abschluss der Verträge läuft hierbei zumeist über einen der bundesweit etwa 2.000 Versicherungspartnern in ganz Deutschland. Eine derartige Zurich-Agentur betrieb auch Wilfried Nicklaus mit seinem Sohn Thorsten Nicklaus und deren Nicklaus Finanz Berlin GmbH als Filialdirektion Berlin-Reinickendorf.

Nicklaus GmbH: Geschäftsmodell für ausgewählte Kunden – Versprechungen starkes Zinswachstum bei Wiederanlage!

Angesichts des guten Rufes der Zurich Gruppe kam es hier bei verschiedenen Kunden im Hinblick des Wahlspruchs von Zurich („Alles aus einer Hand“) nicht verwunderlich vor, dass Herr Wilfried Nicklaus mit den betroffenen Kunden über die Wiederanlage frei gewordener Gelder sprach und hierbei ein Modell der Zurich Versicherung vorschlug. Hierbei wurde erörtert, dass ein guter Zinssatz nur bei Einzahlungen über die eigene Bezirksdirektion erzielt werden würde, selbstverständlich nur für einen auserwählten Kreis. Verschiedene Kunden gingen darauf ein und zahlten teils horrende Beträge an die Nicklaus GmbH. Die betroffenen Kunden erhielten darüber eine Zahlungseingangsbestätigung, etwa von der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG, Poppelsdorfer Allee 25-33, 53115 Bonn, die ihnen mitteilte, dass der eingezahlte Betrag auf dem Beitragsdepot des Kunden eingestellt worden sei. In der Folgezeit überwies die Nicklaus GmbH auch regelmäßig die vereinbarten Zinszahlungen. Kein Verdacht konnte geschöpft werden, es lief.

Landeskriminalamt ermittelt gegen Nicklaus GmbH – betroffene Anleger verunsichert

Bei dem Nicklaus GmbH-Anlegern meldete sich Ende Juni 2014 das Berliner Landeskriminalamt und berichtete von Ermittlungen gegen die Nicklaus GmbH. Erst jetzt wurden viele Kunden der Nicklaus GmbH hellhörig und verunsichert. Dies, wie sich nun herausstellt, leider zu spät: So hat die Zurich Insurance plc, Niederlassung von Deutschland, Abt. Anti Crime Management, Kunden gegenüber im Juli 2014 bestätigt, dass es entsprechende Anlagen in einem Parkdepot tatsächlich nicht gegeben habe.

Verdacht der Abzocke und Betrugsskandal– was ist mit den Geldern, wo sind die Verantwortlichen?

Thorsten Nicklaus wurde inzwischen in Lloret de Mar nahe Barcelona am 17.08.2014 festgenommen. Das Ermittlungsverfahren läuft. Und die betroffenen Kunden fragen sich zu Recht wütend und verunsichert, wo ihr Geld geblieben ist? Nach Recherchen der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB und der Auskunft des zuständigen Landeskriminalamts (LKA) soll sich der Gesamtschaden des Betruges auf etwa 7 Mio. Euro belaufen.

Leider sind die Sorgen der betroffenen Nicklaus GmbH Kunden berechtigt, denn von diesem Geld noch etwas seitens der Nicklaus GmbH oder von Thorsten oder Wilfried Nicklaus zu erhalten, erscheint doch eher zweifelhaft. Aus Rechtsgründen kommt hier jedoch auch eine Haftung der Zurich Gruppe selbst in Betracht.

Hierzu Rechtsanwalt Dr. Erik Kraatz von der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB in Berlin: „Aufgrund des vorherigen Versicherungsverhältnisses und des Wiederanlagegesprächs in der Nicklaus GmbH als Filialdirektion der Zurich existierte zur Zurich zumindest ein nachvertragliches Verhältnis bei diesem sich die Zurich die Pflichtverletzungen von Vater und Sohn Nicklaus werden zurechnen lassen müsse, befand sich das Wiederanlagegespräch aus der Sicht der Kunden doch im Rahmen der den Herren Nicklaus übertragenen Aufgaben seitens der Zurich. Für jeden außenstehenden Kunden sah es daher danach aus, bei einer Zweigstelle der Zurich einen erneuten Vertrag zu schließen. Entsprechendes hat Anfang 2014 das Landgericht Berlin bereits in einer vergleichbaren Konstellation entschieden.“

Fazit: Geltungsanspruch der geschädigten Kunden der Zurich Insurance – Ansprüche prüfen lassen

Die Zurich Insurance plc hat den Kunden gegenüber bereits erklärt, auf die Kunden durchaus zuzugehen, wenn sich aus den Ermittlungsakten Anhaltspunkte für eine Mithaftung der Zurich ergeben sollte. Inwieweit hier aber wirklich eine freiwillige Zahlung seitens der Zurich an die Geschädigten erfolgen wird, bleibt abzuwarten. Es kann daher jedem geschädigten Anleger nur geraten werden, über eine Akteneinsicht sowie ein Anspruchsschreiben gegenüber der Zurich selbst aktiv zu werden. Für weitere Informationen und einer kostenfreien Ersteinschätzung stehen die Rechtsanwälte und Fachanwälte Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB zur Verfügung.

Pressekontakt/ViSdP:

Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB

vertreten durch die Partner

Dr. Thomas Schulte, Dr. Sven Tintemann, Kim Oliver Klevenhagen



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