Rechtstipp vom 13.07.2012

Beule am Mietauto

Ist nach Rückgabe des Mietwagens eine Beule vorhanden, die es bei Mietbeginn noch nicht gab, muss der Autofahrer beweisen, dass er den Schaden nicht verursacht hat. Nach Angaben des Mieters war er in keinen Unfall verwickelt; nach einem Urteil des AG Köln, muss er jedoch seine Unschuld beweisen, was im konkreten Fall aber nicht möglich war (AG Köln, AZ: 120 C 676/09).

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