BGH bestätigt Standgeldanspruch bei Verkehrsunfall

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Ein verunfalltes nicht mehr fahrfähiges Fahrzeug kann nicht einfach am Straßenrand abgestellt werden. Wenn es deshalb bei einer Werkstatt untergebracht wird, die dafür ein angemessenes Standgeld berechnet, muss der Versicherer die Kosten erstatten.

Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt bestätigt. Die Richter erläuterten, dass die Kosten schadenrechtlich erstattungsfähig seien, wenn sie die Kosten für eine andere gewerbliche Abstellmöglichkeit, zum Beispiel in einem öffentlichen Parkhaus, nicht übersteigen würden (BGH, VI ZR 363/11).

Praxishinweis:

Versicherungen haben diesen Posten immer wieder gerne gestrichen. Es ist daher genau auf die Abrechnung zu achten.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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