BGH-Entscheidung: „Freundefinder“ - Facebook verliert Rechtstreit über Freundefinder

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Die Entscheidung des BGH zur Rechtmäßigkeit des Freundefinders bei Facebook

Diese Entscheidung (BGH AZ. I ZR 65/14) wurde mit Spannung erwartet! Heute hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe über eine Klage gegen Facebook unter anderem über die Rechtmäßigkeit der Facebook Funktion „Freunde finden“ sowie über die Nutzungsbedingungen der Social-Media-Seite entschieden.

Der klagende Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBZ) sah in dem „Freundefinder“ eine unzulässige Werbung sowie einen Verstoß gegen geltende deutsche Datenschutzbestimmungen.

Die Karlsruher Richter stimmten in ihrer Entscheidung dieser Ansicht zu und werteten die Funktion „Freundfinder“ bei Facebook von 2010 als unzulässige belästigende Werbung.

Einladungs-E-Mails zur Registrierung bei Facebook dürfen nicht ohne ausdrückliche Zustimmungen der Inhaber dieser E-Mailadressen verschickt werden. Facebook machte in einer ersten Reaktion darauf aufmerksam, dass der „Freundefinder“ in der Version von 2010 so gar nicht mehr existiere. Von Seiten Facebook wurde versichert, dass die aktuellen Dienste geprüft würden, sobald die schriftliche Urteilsbegründung aus Karlsruhe vorliege.

Was ist der Freundefinder bei Facebook?

Ihr alle kennt diese Funktion! Oder habt Ihr sie bei der Facebook-Anmeldung übersehen?

Möglicherweise seid Ihr aber auch erst über eine Facebook-Einladungs-E-Mail eines Freundes zu Facebook gekommen?!

Mit der aktuellen „Freunde finden“-Funktion von Facebook stimmt Ihr zu, dass alle Eure Kontakte, zum Beispiel vom Handy oder dem E-Mail-Konto, importiert werden. Facebook hat so Zugriff auf diese Daten und kann Euch entweder bereits registrierte Freunde vorschlagen oder eben diese E-Mails verschicken.

Klage der Verbraucherzentralen gegen Facebook

Diese Umstände waren bereits 2012 Anlass für den Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBZ), gegen die europäische Tochtergesellschaft von Facebook mit Sitz in Irland zu klagen.

Die Vorinstanzen, das Berliner Kammergericht und das Berliner Landgericht (LG Berlin, AZ 16 O 551/10), hatten die Unwirksamkeit zahlreicher Nutzungsbedingungen (u.a. zur Nutzung von IP-Inhalten, Werbung und den „Facebook-Datenschutzrichtlinien“) bejaht und den Freundefinder als unzulässige Werbung sowie als Verstoß gegen geltende Datenschutzbestimmungen gewertet. Die Nutzer seien zur Preisgabe von E-Mail-Adressen verleitet worden. Facebook dürfe weder ohne vorherige Einwilligung des kontaktierten Verbrauchers die Kontaktdaten verwenden, noch E-Mail-Einladungen versenden.

Die Entscheidung des BGH hat nicht nur Auswirkungen auf Facebook, sondern auf alle sozialen Netzwerke oder Online-Plattformen, die diese Möglichkeit der Einladung von Nicht-Mitgliedern anbieten.

Euer Herwin Henseler und Simon Wilbert für Himmelreither Rechtsanwaltskanzlei


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