BGH ermöglicht wirksame Beseitigung schlechter Bewertungen bei Google

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Die globale Vorherrschaft von Google als meistgenutzte Suchmaschine ist unumstritten. Google wird oft synonym für die Internetrecherche verwendet. Durch ein Google-Unternehmensprofil erhalten Unternehmer die Chance, von Googles enormer Reichweite zu profitieren und Kunden zu gewinnen.


Kunden nutzen Google-Bewertungen und Rezensionen, um Zufriedenheit und Erfahrungen auszudrücken. Hierbei steht die "Google-Bewertung" für Sternebewertungen, während die "Google-Rezension" den eigentlichen Text darstellt.


Internetnutzer können auch auf Google Maps Unternehmen bewerten.


Statistiken und Studien zeigen, dass etwa 85 % der Google-Nutzer den Bewertungen und Empfehlungen auf Google vertrauen. Positive Bewertungen signalisieren dem Google-Algorithmus, dass ein Unternehmen häufig besucht wird und bei Kunden beliebt ist. Dies verbessert das Google-Ranking, die Reichweite und den Ruf eines Unternehmens.


Negative Google-Bewertungen oder Rezensionen schaden dem Ruf des Unternehmens, seiner Reichweite und sogar den Mitarbeitern.


Nicht jede negative Google-Bewertung ist jedoch gerechtfertigt und muss akzeptiert werden.


Löschung ungerechtfertigter Google-Bewertungen


Wir helfen Ihnen, ungerechtfertigte negative Google-Bewertungen zu löschen.


Vorherige Rechtsprechung: "Löschung von negativen Google-Bewertungen"

Frühere Gerichtsurteile befassten sich mit Prüfpflichten von Plattformbetreibern (Google gilt rechtlich als solche Plattform). Diese Urteile entschieden, ob Plattformen unerwünschte Bewertungen löschen müssen.


Aktuelle BGH-Entscheidung 2022: "Löschung von negativen Google-Bewertungen"


Der Bundesgerichtshof (BGH) stärkt Unternehmen, die von schlechten Bewertungen betroffen sind (BGH, Urteil vom 9. August 2022 - VI ZR 1244/20). Nach BGH ist es ausreichend, die tatsächlichen Kundenkontakte in Frage zu stellen, um Plattformen zur Prüfung zu verpflichten. Die betroffene Person muss keine weiteren Erklärungen abgeben.


Mit dieser Entscheidung hat der BGH die Rechte von Unternehmen gestärkt. Betroffene müssen nicht schutzlos schlechten Google-Bewertungen ausgeliefert sein. Es genügt, Zweifel an Kundenkontakten zu äußern.


Unsere Expertise: Löschen von negativen Google-Bewertungen


Wir haben umfangreiche Erfahrung im Löschen unberechtigter Google-Bewertungen (z. B. gefälschte Ein-Sterne-Bewertungen ohne Kommentare). Wir kennen alle rechtlichen Argumente und Tricks für erfolgreiche Löschungsanträge.


Negative Google-Bewertungen selbst zu löschen, empfehlen wir nicht. Google reagiert oft nicht oder zu langsam. Falsche Argumente können eine Löschung erschweren.


Möchten Sie negative Google-Bewertungen löschen lassen? Wir helfen dabei, ungerechtfertigte Bewertungen zu beseitigen und Ihren Ruf zu schützen.

Die Media Kanzlei hat viel Erfahrung in solchen Fällen. Bitte kontaktieren Sie uns unter +49 (0)69 34875770 für eine Beratung. Wir haben auch die Möglichkeit, einen Online-Termin auf unserer Website zu buchen. 

Foto(s): https://www.pexels.com/photo/young-troubled-woman-using-laptop-at-home-3755755/


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